Sa, 00:49 Uhr
20.10.2012
SDH in Kürze
Für den Spielsachenbasar gibt es noch freie Nummern und die Stadtverwaltung Sondershausen rät im Herbst zum Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Freie Nummern
Für den Spielsachenbasar am 9. November im Carl-Schroeder-Saal sind noch Nummern zu vergeben. Neben gut erhaltenen Spielsachen aller Art können diesmal auch Winterjacken und -schuhe, Mützen, Handschuhe sowie Wintersportausrüstung verkauft werden.
Interessenten melden sich unter 03632/758784 oder 015204341638.
Annahme: 8.11.12 17 bis 19 Uhr
Verkauf: 9.11.12 10 bis 17 Uhr
Beschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Mit der Ankündigung des Herbstes ist der richtige Zeitpunkt, um die Bäume, Sträucher und Hecken entsprechend zurückzuschneiden.
Deshalb weist der Fachbereich Bau & Ordnung der Sondershäuser Stadtverwaltung darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer eigenverantwortlich dafür zu sorgen hat, dass seine Anpflanzungen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m, freigehalten werden. Auch Anlagen der Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen und -technik, sowie der Ver- und Entsorgung dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Autor: khhFreie Nummern
Für den Spielsachenbasar am 9. November im Carl-Schroeder-Saal sind noch Nummern zu vergeben. Neben gut erhaltenen Spielsachen aller Art können diesmal auch Winterjacken und -schuhe, Mützen, Handschuhe sowie Wintersportausrüstung verkauft werden.
Interessenten melden sich unter 03632/758784 oder 015204341638.
Annahme: 8.11.12 17 bis 19 Uhr
Verkauf: 9.11.12 10 bis 17 Uhr
Beschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Mit der Ankündigung des Herbstes ist der richtige Zeitpunkt, um die Bäume, Sträucher und Hecken entsprechend zurückzuschneiden.
Deshalb weist der Fachbereich Bau & Ordnung der Sondershäuser Stadtverwaltung darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer eigenverantwortlich dafür zu sorgen hat, dass seine Anpflanzungen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m, freigehalten werden. Auch Anlagen der Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen und -technik, sowie der Ver- und Entsorgung dürfen nicht beeinträchtigt werden.