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Mo, 20:13 Uhr
29.10.2012

Neues aus Berlin (135)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Am Kindeswohl orientiert

Viele nichteheliche Väter haben das berechtigte Anliegen, frühzeitig und gleichberechtigt an der Sorge ihres Kindes beteiligt zu werden. Bisher hat der Vater eines nichtehelichen Kindes keine Möglichkeit, die elterliche Sorge zu erlangen, wenn die Mutter ihre Zustimmung hierzu verweigert. Diese Regelung ist nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit der Elternverantwortung des Vaters. Mit der Neuregelung sorgen wir zugleich dafür, dass die Auseinandersetzung zwischen den Eltern um das Sorgerecht nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Einen gesetzlichen Automatismus wird es auch in Zukunft nicht geben, da dieser dem Kindeswohl widersprechen könnte und der Vielgestaltigkeit der Konstellationen nicht gerecht würde.

Die Sorge für das Kind der nicht miteinander verheirateten Eltern liegt weiterhin zunächst bei der Mutter, sofern keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt. Das Familiengericht soll jedoch die gemeinsame Sorge im Regelfall übertragen, wenn diese dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Vater kann damit die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter erhalten. Das entsprechende Verfahren wird unbürokratisch ausgestaltet. Dabei wird auf die besondere Situation der Mutter nach der Geburt durch eine mindestens sechswöchige Karenzzeit Rücksicht genommen.

Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khh

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