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Di, 10:02 Uhr
27.11.2012

Thema Gebühren

GEZ Gebührenbefreiung für Geräte in Gartenlauben ab 2013. Lauben-Geräte müssen aber zum 31.12.2012 selbst gekündigt werden, so die Information vom Kreisvorstand der Gartenfreunde.

Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, gültig ab 1.1.2013, wurde erreicht, dass Empfangsgeräte in Lauben von Kleingärtnern nach Bundeskleingartengesetzt gebührenbefreit werden. Dies gilt auch für Laubenbesitzer, deren Laube größer als 24 m² ist.
Gärtner, die ihr Gerät im Garten bisher angemeldet hatten, müssen dies nun zum 31.12.2012 aber selbst kündigen mit dem Hinweis auf die Gebührenbefreiung für Gartenlauben.
Eine automatische Befreiung durch die GEZ gibt es nicht.

Wichtig: Wer nicht selbst zum 31.12.2012 kündigt, zahlt für das Gartenempfangsgerät unnötig auch 2013 weiter den Gebührenbeitrag.
Entsprechende Vordrucke / Formblätter für die Kündigung können die Kleingärtner über ihren Vereinsvorsitzenden, oder den Kreisvorstand Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde e. V. in Sondershausen in der Puschkinpromenade 10 bekommen, oder über die Meldeämter oder auch über das Internet direkt auf den Seiten der GEZ.

Neu im Gesetz ist auch, dass nicht mehr jedes einzelne Gerät erfasst wird, sondern der so genannte "Haushalt" gebildet wird. Nähere Infos dazu erhalten Sie im Internet oder auf den Formularen der GEZ.

Thomas Leipold
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
KV Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde e. V.
Autor: khh

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