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Fr, 12:28 Uhr
31.05.2013

Landesamt liefert Arbeitnehmer ans “Messer“

Im Genehmigungsverfahren zu einem Antrag auf Sonntagsarbeit bei der Firma Tower Automotive hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLATV) den Namen eines Widerspruchsführenden an das Unternehmen weitergegeben...


Die Firma Tower Automotive Presswerk Artern GmbH hatte bis zum 30. April 2013 eine Ausnahmegenehmigung vom gesetzlichen Sonntags- und Feiertagsarbeitsverbot.
Seit dem 01. Mai 2013 beabsichtigte Tower weiterhin, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Der dafür notwendige Antrag wurde an das TLATV gestellt. Eine für die Durchführung notwendige Betriebsvereinbarung über Sonn- und Feiertagsarbeit ab dem 1. Mai 2013 gab es nicht. Ungeachtet dessen hat das TLATV die Genehmigung erteilt.

Nachdem mit 56 Beschäftigten annähernd die Hälfte der Belegschaft Widerspruch gegen den Bescheid des Landesamtes eingelegt hatten, reagierte das Amt mit ungewöhnlichen Mitteln.

Dort bearbeitete der Dezernatsleiter Haase die Widersprüche und kam zu dem Ergebnis, die Ausnahme-Genehmigung zu widerrufen. Herr Haase teilte der Geschäftsleitung von Tower mit, dass ein Beschäftigter, den er auch namentlich benannte, Widerspruch eingelegt habe und somit das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen untersagt sei. Eine Mitteilung hierzu an den Betriebsrat des Unternehmens blieb aus.

Diese Vorgehensweise, einen von 56 Widerspruchsführenden dem Arbeitgeber so anzuzeigen, hält Bernd Spitzbarth, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Nordhausen, für einen Skandal. Für den Betriebsrat steht fest, dass das Amt hier Grenzen des Arbeitnehmerschutzes überschritten hat.

Die Folge dieses Handelns war, dass der Beschäftigte am 28. Mai in der Nachtschicht von der Geschäftsleitung aufgesucht und zum Gespräch gebeten wurde. Hier wurde ihm nahegelegt, sich seinen Widerspruch bis zum 29. Mai 15:30 Uhr noch einmal zu überlegen. Mit dieser Erkenntnis trat der Beschäftigte nach Beendigung der Nachtschicht gegen 06:00 Uhr die Heimfahrt an. Gegen 10:00 Uhr morgens nahm die Geschäftsleitung erneut telefonisch Kontakt mit ihm auf. Inhalt des Telefonats war sinngemäß: „Er solle doch schnellstmöglich in die Firma zum Gespräch kommen. Vom zu Bettgehen bis zum Anruf dürften gerade einmal drei Stunden vergangen sein.“

Für Spitzbarth gehen hier die Verstöße gegen die Arbeitnehmerschutzrechte weiter. „Den Beschäftigten stehen elf Stunden Ruhezeit zu, das ignorierte die Geschäftsleitung völlig. Dass Schlafentzug gesundheitsschädigend ist, ist hinreichend bekannt. Wer dann noch ein Personalgespräch einfordert, handelt grob fahrlässig.“ Schlafentzug in Verbindung mit Personalgesprächen sind für Spitzbarth und den Betriebsrat nicht hinnehmbare Methoden.

Im Ergebnis des Gesprächs nahm der Beschäftigte seinen Widerspruch zurück. Das nahm nunmehr wiederum das Landesamt zum Anlass, seinen Widerruf zurückzunehmen und somit die Ausnahmegenehmigung wieder in Kraft zu setzen. Dabei wurden die Beschwerden der anderen 55 Beschäftigten ignoriert.

„Dieses Vorgehen hat das Vertrauen in das Amt tief erschüttert. Arbeitnehmer müssen darauf vertrauen können, dass, wenn sie sich Beschäftigte hilfesuchend an ein Amt wenden, auch ihre Interessen geschützt werden. Dass, wie im aktuell geschilderten Fall, nicht nur der Arbeitnehmer völlig um seine Rechte gebracht wurde und zusätzlich der Gefahr von Repressionen durch den Arbeitgeber ausgesetzt wurde, ist für uns nicht zu akzeptieren,“ kommentiert Spitzbarth das Vorgehen des Amtes.

Sowohl Landesamt als auch der Arbeitgeber haben das gesetzliche Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ignoriert. Weil der Arbeitgeber nunmehr die Arbeit an Sonn- und Feiertagen angeordnet hatte, wofür es eine Einigung mit dem Betriebsrat oder einen Beschluss einer Einigungsstelle bedurft hätte, droht der Konflikt nun zu eskalieren.

Der Betriebsrat sagte hierzu: „Wir uns gezwungen, unsere rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Beschäftigten zu schützen. Wir sehen im Vorgehen des Arbeitgebers eine grobe Vernachlässigung seiner Fürsorgepflicht. Die Gesundheit der Beschäftigten hat nicht nur Verfassungsrang, sie ist ein Menschenrecht.
Für uns ist eine weitere Eskalation nicht wünschenswert, jedoch sehen wir in der Umgehung unsere Mitbestimmungsrechte eine rote Linie überschritten. Das können wir im Interesse der Beschäftigten nicht so stehen lassen.“

Die IG Metall wird den Fall der zuständigen Thüringer Sozialministerin Taubert vortragen.
Autor: red

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