Mo, 13:45 Uhr
30.12.2013
Wichtige Beschränkungen
Darf man eigentlich sein Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr zünden wie mal will und wo man will? Natürlich nicht. Wie sieht es im Kyffhäuserkreis aus? Hier einige Hinweise.
Von den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden des Kyffhäuserkreises wurden keine speziellen Beschränkungen für bestimmte Orte und Plätze gemeldet. Unabhängig davon gibt es allgemeine Beschränkungen zu beachten:
Es wird aber an die am 01. Oktober 2009 in Kraft getretenen Änderung der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz erinnert. Hiernach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Zuwiderhandlungen können durch die zuständige Behörde, im Freistaat Thüringen der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Das Abschießen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern aus Fenstern und von Balkonen ist zu unterlassen. Generell dürfen Feuerwerkskörper nie gegen Personen oder Tiere gerichtet werden, da dies eine extreme Gesundheitsgefährdung bedeutet und zu folgenschweren Verletzungen führen kann. Schädigungen der Augen, Verbrennungen des Gesichts, anderer Körperteile und Gehörschäden zählen zu den häufigsten Indikationen für Rettungsdiensteinsätze in der Silvesternacht.
Nie Feuerwerkskörper in Richtung von Gebäuden abschießen, da Personen an Fenstern und Balkonen so erheblich gefährdet werden können. Raketen sind oft in der Lage, sogar Fensterscheiben zu durchschlagen, ganz zu schweigen von offenen Fenstern von Zuschauern.
Weiterhin gilt, nie Feuerwerk in der Nähe von leicht brennbaren Materialien abbrennen. Bei Höhenfeuerwerk stets auch die Umgebung beachten (u. a. Betriebsgelände mit abgelagerten brennbaren Materialien, landwirtschaftliche Einrichtungen, Tankstellen).
Ganz wichtig, man sollte standsichere Abschussmöglichkeiten verwenden. Nie Raketen gar aus der Hand verschießen. Unbedingt Windrichtung und Windgeschwindigkeit beachten, da bei starkem Wind die Flugbahn von Feuerwerkskörpern unberechenbar ist. Im Zweifelsfall sollte auf das Höhenfeuerwerk verzichtet bzw. eine absolut sichere Abschussposition aufgesucht werden.
Autor: khhVon den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden des Kyffhäuserkreises wurden keine speziellen Beschränkungen für bestimmte Orte und Plätze gemeldet. Unabhängig davon gibt es allgemeine Beschränkungen zu beachten:
Es wird aber an die am 01. Oktober 2009 in Kraft getretenen Änderung der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz erinnert. Hiernach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Zuwiderhandlungen können durch die zuständige Behörde, im Freistaat Thüringen der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Das Abschießen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern aus Fenstern und von Balkonen ist zu unterlassen. Generell dürfen Feuerwerkskörper nie gegen Personen oder Tiere gerichtet werden, da dies eine extreme Gesundheitsgefährdung bedeutet und zu folgenschweren Verletzungen führen kann. Schädigungen der Augen, Verbrennungen des Gesichts, anderer Körperteile und Gehörschäden zählen zu den häufigsten Indikationen für Rettungsdiensteinsätze in der Silvesternacht.
Nie Feuerwerkskörper in Richtung von Gebäuden abschießen, da Personen an Fenstern und Balkonen so erheblich gefährdet werden können. Raketen sind oft in der Lage, sogar Fensterscheiben zu durchschlagen, ganz zu schweigen von offenen Fenstern von Zuschauern.
Weiterhin gilt, nie Feuerwerk in der Nähe von leicht brennbaren Materialien abbrennen. Bei Höhenfeuerwerk stets auch die Umgebung beachten (u. a. Betriebsgelände mit abgelagerten brennbaren Materialien, landwirtschaftliche Einrichtungen, Tankstellen).
Ganz wichtig, man sollte standsichere Abschussmöglichkeiten verwenden. Nie Raketen gar aus der Hand verschießen. Unbedingt Windrichtung und Windgeschwindigkeit beachten, da bei starkem Wind die Flugbahn von Feuerwerkskörpern unberechenbar ist. Im Zweifelsfall sollte auf das Höhenfeuerwerk verzichtet bzw. eine absolut sichere Abschussposition aufgesucht werden.