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Di, 12:00 Uhr
07.01.2014

Finanzielle Unterstützung

Gemeinnütziger ehrenamtliche Tätigkeit soll im Kyffhäuserkreis unterstützt werden.

Der Freistaat Thüringen gewährt entsprechend der Vergabegrundsätze des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit. Für den Kyffhäuserkreis werden die Fördermittel von der Thüringer Ehrenamtsstiftung über das Landratsamt Kyffhäuserkreis an die Vereine und Initiativen ausgereicht.

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Ab 1. Januar 2014 erfolgt die Bewilligung der Mittel auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts im Kyffhäuserkreis. Mit Inkrafttreten der Richtlinie wird ebenso die Beantragung der Mittel nicht mehr, wie bisher, in Form eines formlosen Antrags erfolgen, sondern mit Hilfe eines Antragsformulars.

Die Richtlinie sowie alle notwendigen Unterlagen zur Beantragung und Abrechnung der Mittel zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit im Kyffhäuserkreis sind auf der Internetseite des Landkreises im Bereich „Ehrenamt im Kyffhäuserkreis“ zum download erhältlich oder können bei Frau Panse im Landratsamt (Tel: 03632 / 741 - 624, E-Mail: j.panse@kyffhaeuser.de) erfragt werden.

Wir haben die Richtlinie in der nachfolgenden pdf-Datei:
Autor: khh

Downloads:

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