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Do, 14:39 Uhr
15.05.2014

Mündliche Anfrage

des Abgeordneten Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an den Thüringer Landtag nach aktuellem Stand des Genehmigungsverfahrens für die geplanten Erweiterung der Schweinemast Immenrode

Im Ortsteil Immenrode der Stadt Sondershausen plant die Van-Asten-Tierzucht Nordhausen GmbH & Co. KG die Erweiterung einer Schweinemastanlage. Zu den derzeit ca. 1.900 Mastplätzen sollen weitere 12.000 Mastplätze hinzu kommen, auch eine weitere Ausbaustufe auf 50.000 Mastplätze wurde bereits in Aussicht gestellt.
Das Raumordnungsverfahren, abgeschlossen mit der landesplanerischen Beurteilung vom 19.06.2008, stellt in der Beurteilung eine Entsprechung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung fest. Das zudem notwendige Änderungsgenehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zu Beginn des Jahres 2014 eingeleitet. Lokale Bürgerinitiativen sowie der Stadtrat der Stadt Sondershausen haben sich mehrfach deutlich gegen die geplante Erweiterung ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Waren die 2008 beim TLVwA eingereichten Unterlagen zum BImSch-Verfahren vollständig, wenn ja, warum wurde das Verfahren nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt eröffnet bzw. abgeschlossen, wenn nein, welche Angaben fehlten und wann wurden diese nachgereicht?

2. Gelten nach Meinung der Landesregierung, für das aktuell laufende BImSch-Verfahren, die rechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung, wenn ja, wie wird dies begründet, wenn nein, welche Rechtsgrundlage ist stattdessen anzuwenden und wie wird dies begründet?

3. Wie bewertet die Landesregierung die rechtliche Verbindlichkeit des „Beschlusses über das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zum Antrag der Firma Nordhäuser Schweinemast GmbH & Co. KG gemäß §16 BImSchG auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten und zur getrennten Aufzucht von Schweinen am Standort Sondershausen / OT Immenrode“, Tagesordnungspunkt 19 des öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates Sonderhausen vom 08.05.2014, im Hinblick auf das gesamte Genehmigungsverfahren?

4. Inwieweit werden die Auflagen, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erlassen worden, im aktuellen BImSch-Verfahren berücksichtigt, wenn ja, wie?

Dirk Adams
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Autor: khh

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