Mi, 23:03 Uhr
21.05.2014
Ihr Finanzamt Sondershausen informiert
Nicht vergessen: 31. Mai 2014 ist Abgabetermin für die Steuererklärung 2013. Hier die Einzelheiten...
Das Finanzamt Sondershausen erinnert an den bevorstehenden Termin zur Abgabe der Steuererklärung: Am 31. Mai 2014 läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2013 ab. Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten diesen gesetzlich vorgeschriebenen Termin unbedingt einhalten, rät der Vorsteher des Finanzamts Sondershausen Josef Wulfing.
Ausnahmen bilden jene Steuererklärungen, die von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. Für diese gilt im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2014.
Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben vier Jahre Zeit. Ihre Steuererklärung für 2013 kann bis zum 31.12.2017 beim Finanzamt Sondershausen eingereicht werden. Mit dieser sogenannten Antragsveranlagung können Arbeitnehmer eine Rückerstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer erreichen.
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung auf elektronischem Weg an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Bürgerinnen und Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, sind ohnehin grundsätzlich verpflichtet, ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür bietet die Steuerverwaltung die kostenfreie Software ElsterFormular an, die im Internet unter www.elsterformular.de heruntergeladen werden kann. In den Thüringer Finanzämtern ist die Software darüber hinaus auch auf CD erhältlich.
Autor: khhDas Finanzamt Sondershausen erinnert an den bevorstehenden Termin zur Abgabe der Steuererklärung: Am 31. Mai 2014 läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2013 ab. Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten diesen gesetzlich vorgeschriebenen Termin unbedingt einhalten, rät der Vorsteher des Finanzamts Sondershausen Josef Wulfing.
Ausnahmen bilden jene Steuererklärungen, die von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. Für diese gilt im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2014.
Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben vier Jahre Zeit. Ihre Steuererklärung für 2013 kann bis zum 31.12.2017 beim Finanzamt Sondershausen eingereicht werden. Mit dieser sogenannten Antragsveranlagung können Arbeitnehmer eine Rückerstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer erreichen.
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung auf elektronischem Weg an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Bürgerinnen und Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, sind ohnehin grundsätzlich verpflichtet, ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür bietet die Steuerverwaltung die kostenfreie Software ElsterFormular an, die im Internet unter www.elsterformular.de heruntergeladen werden kann. In den Thüringer Finanzämtern ist die Software darüber hinaus auch auf CD erhältlich.