Do, 11:21 Uhr
22.05.2014
Nachbesserungen gefordert
Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen begrüßt das Rentenpaket der Bundesregierung, sieht aber insbesondere bei der Erwerbsminderungsrente und der Mütterrente weiteren Reformbedarf...
Um den massiven Anstieg der Altersarmut zu stoppen und den Trend der letzten Jahre umzukehren, muss die Politik vor allem für die am stärksten von Armut betroffenen Rentner eindeutig mehr tun, sagt der Landesvorsitzende Karl-Winfried Seif.
So sei die vorgesehene Verbesserung für Erwerbsminderungsrentner, nämlich die Zurechnungszeit um zwei Jahre zu verlängern, als Schritt in die richtige Richtung zu werten. Die längere Zurechnungszeit sollte aber auch für alle Bestandsrentner gelten, die nach 2000 erwerbsgemindert waren und eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen bezogen.
Vor allem dass sich die Bundesregierung nicht dazu entschließen wolle, die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner zu streichen, sei ein schweres Versäumnis. Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, gehen ja nicht aus freien Stücken vorzeitig in den Ruhestand, sondern wegen körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen, betont Karl-Winfried Seif. Das heißt, sie können nicht mehr arbeiten, und man darf sie deshalb nicht mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent der Rente bis ans Lebensende bestrafen.
Die Reform der Mütterrente begrüßt der VdK grundsätzlich, sieht hier aber ebenfalls erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wir halten an unserer Forderung fest. Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, müssen wie alle anderen pro Kind drei Erziehungsjahre für die Rente anerkannt bekommen, erklärt Seif. Es darf nicht länger Mütter erster und zweiter Klasse geben. Auch mit der Finanzierung der Mütterrente ist der VdK nicht einverstanden.
Als familienpolitische Leistung dürfe sie nicht aus der Rentenkasse finanziert werden. Vor allem aber bemängelt der VdK-Landesvorsitzende, dass Bezieherinnen von Grundsicherung im Alter, der staatlichen Unterstützungsleistung für Rentner, keinen Cent mehr erhalten. Diejenigen, die die Mütterrente am nötigsten brauchen, bekommen sie nicht, ihnen wird sie voll auf die Transferleistung angerechnet, sagt Seif. Diese Frauen haben sich für ihre Kinder aufgeopfert, konnten auch deswegen keine ausreichende Rente aufbauen und werden jetzt dafür bestraft.
In Deutschland sind nach vorsichtigen Schätzungen des VdK Hessen-Thüringen etwa 250.000 Mütter-Rentnerinnen davon betroffen. Für Hessen geht der VdK von mehr als 20.000, für Thüringen von mehr als 3.000 armutsgefährdeten Rentnerinnen aus, die bei der Mütterrente leer ausgehen.
Autor: redUm den massiven Anstieg der Altersarmut zu stoppen und den Trend der letzten Jahre umzukehren, muss die Politik vor allem für die am stärksten von Armut betroffenen Rentner eindeutig mehr tun, sagt der Landesvorsitzende Karl-Winfried Seif.
So sei die vorgesehene Verbesserung für Erwerbsminderungsrentner, nämlich die Zurechnungszeit um zwei Jahre zu verlängern, als Schritt in die richtige Richtung zu werten. Die längere Zurechnungszeit sollte aber auch für alle Bestandsrentner gelten, die nach 2000 erwerbsgemindert waren und eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen bezogen.
Vor allem dass sich die Bundesregierung nicht dazu entschließen wolle, die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner zu streichen, sei ein schweres Versäumnis. Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, gehen ja nicht aus freien Stücken vorzeitig in den Ruhestand, sondern wegen körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen, betont Karl-Winfried Seif. Das heißt, sie können nicht mehr arbeiten, und man darf sie deshalb nicht mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent der Rente bis ans Lebensende bestrafen.
Die Reform der Mütterrente begrüßt der VdK grundsätzlich, sieht hier aber ebenfalls erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wir halten an unserer Forderung fest. Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, müssen wie alle anderen pro Kind drei Erziehungsjahre für die Rente anerkannt bekommen, erklärt Seif. Es darf nicht länger Mütter erster und zweiter Klasse geben. Auch mit der Finanzierung der Mütterrente ist der VdK nicht einverstanden.
Als familienpolitische Leistung dürfe sie nicht aus der Rentenkasse finanziert werden. Vor allem aber bemängelt der VdK-Landesvorsitzende, dass Bezieherinnen von Grundsicherung im Alter, der staatlichen Unterstützungsleistung für Rentner, keinen Cent mehr erhalten. Diejenigen, die die Mütterrente am nötigsten brauchen, bekommen sie nicht, ihnen wird sie voll auf die Transferleistung angerechnet, sagt Seif. Diese Frauen haben sich für ihre Kinder aufgeopfert, konnten auch deswegen keine ausreichende Rente aufbauen und werden jetzt dafür bestraft.
In Deutschland sind nach vorsichtigen Schätzungen des VdK Hessen-Thüringen etwa 250.000 Mütter-Rentnerinnen davon betroffen. Für Hessen geht der VdK von mehr als 20.000, für Thüringen von mehr als 3.000 armutsgefährdeten Rentnerinnen aus, die bei der Mütterrente leer ausgehen.
