Do, 11:48 Uhr
22.05.2014
Zur Schwanenpetition Sondershausen
Die Schlossverwaltung Schloss Sondershausen hat am gestrigen Tag eine sogenannte Schwanen-Petition für den Sondershäuser Schlosspark übergeben bekommen. Von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten liegt eine erste Stellungnahme vor...
Diese Petition wird von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in der vor uns liegenden Woche rechtlich und sachlich geprüft.
Vorab gibt die Stiftung folgendes Statement ab:
1. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten muss sich hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen von Naturschutz, Tierschutz und Tierhaltung gesetzeskonform verhalten.
2. Die Ansiedlung von Wildtieren ist ein Verstoß gegen den Naturschutz und damit verboten. Die Errichtung von Schutzhäusern unterliegt den Bestimmungen der Tierhaltung, die die Stiftung nicht erfüllen kann.
3. Die Rechtslage ist komplex. Sie wird – wie bei der Übergabe der Petition mitgeteilt – binnen Wochenfrist dargelegt werden.
Schwanenpaar auf Schlossteich.
Autor: khhDiese Petition wird von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in der vor uns liegenden Woche rechtlich und sachlich geprüft.
Vorab gibt die Stiftung folgendes Statement ab:
1. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten muss sich hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen von Naturschutz, Tierschutz und Tierhaltung gesetzeskonform verhalten.
2. Die Ansiedlung von Wildtieren ist ein Verstoß gegen den Naturschutz und damit verboten. Die Errichtung von Schutzhäusern unterliegt den Bestimmungen der Tierhaltung, die die Stiftung nicht erfüllen kann.
3. Die Rechtslage ist komplex. Sie wird – wie bei der Übergabe der Petition mitgeteilt – binnen Wochenfrist dargelegt werden.
Schwanenpaar auf Schlossteich.

