Mi, 11:59 Uhr
25.11.2015
328 Tage Mindestlohn
Gesetz – Umsetzung – Kontrolle – Strafe?!
Diese Veranstaltung lockte doch etliche Gewerbetreibende zu einer Veranstaltung des Sondershäuser Gewerbe- und Wirtschaftsverein (SGW) zu der auch Nichtmitglied kamen...
Gesetz – Umsetzung – Kontrolle – Strafe?! (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Nach 328 Tagen Mindestlohn macht der SGW Bestandsaufnahme. Die Unternehmer haben doch noch Probleme mit den neuen Regelungen und wissen oft nicht welche Konsequenzen auf Sie zukommen könnten. Welche Sachverhalte werden bei einer Prüfung durch den Zoll aufgegriffen?
Diese Fragen und noch viel mehr beschäftigen Unternehmer und Arbeitgeber aus der Region. Aus diesem Grund hat der Sondershäuser Gewerbe- und Wirtschaftsverein kompetenten Referenten vom Hauptzollamt Erfurt nach Sondershausen eingeladen.
Die Begrüßung der Gäste hatte die Vorsitzende des SGW. Monika Lambrecht übernommen, die sich über das große Interesse freute.
Zuerst aber gab Gabriela Helbing, Geschäftsführerin Operativ, der Agentur für Arbeit Nordhausen, zu Beginn der Veranstaltung einen kurzen Überblick über die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die Beschäftigung. Einige der Folien finden Sie in der Bildergalerie.
- Es sind steigende Zahlen bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kyffhäuserkreis zu verzeichnen.
- Es werden weniger geringfügig Beschäftigte verzeichnet.
- Direkte Auswirkungen durch das Mindestlohn Gesetz sind noch nicht zu beobachten. Das hängt an der etwas nachlaufenden Statistik.
- Arbeitgeber haben den Mindestlohn von 8,50 Euro akzeptiert
- Zahl der freien Stellen in Mindestlohnbranchen (Gastronomie, Reinigungsgewerbe) geht zurück.
Dann folgte der sehr interessante Hauptvortrag durch Bernhard Pohlmann vom Hauptzollamt Erfurt. Wussten Sie, dass es in Deutschland 41 Hauptzollämter gibt, mit 113 Standtorten. Neun der Standorte sind in Thüringen (eines in Nordhausen).
Neben den Aufgaben des Zolls, obliegt den Zollämtern auch umfangreiche Kontrollaufgaben im Arbeitsmarkt. Hier einige der Prüfaufgaben:
- Meldepflichten zur Sozialversicherung
- Leistungsbetrug SGB II und II
- Unrichtige Ausstellung von Arbeits- und Verdienstbescheinigungen
um nur einige zu nennen. Zur Problematik der Flüchtlinge liegen noch keine Erkenntnisse vor.
Umfangreich wurden die Prüfbefugnisse den Gewerbetreibenden erläutert. "Wir sind die Polizei auf dem Arbeitsmarkt" und man weist sich immer mit dem Dienstausweis bei Kontrollen aus, die nicht immer angemeldet werden müssen. Dabei ist mal sowohl mit Uniform aber auch in Zivil unterwegs, immer übrigens mit einer Dienstpistole ausgerüstet.
Nach dem interessanten Vortrag nutzen Unternehmer die Möglichkeit auch in Einzelgesprächen Probleme anzusprechen.
Autor: khhGesetz – Umsetzung – Kontrolle – Strafe?! (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Nach 328 Tagen Mindestlohn macht der SGW Bestandsaufnahme. Die Unternehmer haben doch noch Probleme mit den neuen Regelungen und wissen oft nicht welche Konsequenzen auf Sie zukommen könnten. Welche Sachverhalte werden bei einer Prüfung durch den Zoll aufgegriffen?
Diese Fragen und noch viel mehr beschäftigen Unternehmer und Arbeitgeber aus der Region. Aus diesem Grund hat der Sondershäuser Gewerbe- und Wirtschaftsverein kompetenten Referenten vom Hauptzollamt Erfurt nach Sondershausen eingeladen.
Die Begrüßung der Gäste hatte die Vorsitzende des SGW. Monika Lambrecht übernommen, die sich über das große Interesse freute.
Zuerst aber gab Gabriela Helbing, Geschäftsführerin Operativ, der Agentur für Arbeit Nordhausen, zu Beginn der Veranstaltung einen kurzen Überblick über die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die Beschäftigung. Einige der Folien finden Sie in der Bildergalerie.
- Es sind steigende Zahlen bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kyffhäuserkreis zu verzeichnen.
- Es werden weniger geringfügig Beschäftigte verzeichnet.
- Direkte Auswirkungen durch das Mindestlohn Gesetz sind noch nicht zu beobachten. Das hängt an der etwas nachlaufenden Statistik.
- Arbeitgeber haben den Mindestlohn von 8,50 Euro akzeptiert
- Zahl der freien Stellen in Mindestlohnbranchen (Gastronomie, Reinigungsgewerbe) geht zurück.
Dann folgte der sehr interessante Hauptvortrag durch Bernhard Pohlmann vom Hauptzollamt Erfurt. Wussten Sie, dass es in Deutschland 41 Hauptzollämter gibt, mit 113 Standtorten. Neun der Standorte sind in Thüringen (eines in Nordhausen).
Neben den Aufgaben des Zolls, obliegt den Zollämtern auch umfangreiche Kontrollaufgaben im Arbeitsmarkt. Hier einige der Prüfaufgaben:
- Meldepflichten zur Sozialversicherung
- Leistungsbetrug SGB II und II
- Unrichtige Ausstellung von Arbeits- und Verdienstbescheinigungen
um nur einige zu nennen. Zur Problematik der Flüchtlinge liegen noch keine Erkenntnisse vor.
Umfangreich wurden die Prüfbefugnisse den Gewerbetreibenden erläutert. "Wir sind die Polizei auf dem Arbeitsmarkt" und man weist sich immer mit dem Dienstausweis bei Kontrollen aus, die nicht immer angemeldet werden müssen. Dabei ist mal sowohl mit Uniform aber auch in Zivil unterwegs, immer übrigens mit einer Dienstpistole ausgerüstet.
Nach dem interessanten Vortrag nutzen Unternehmer die Möglichkeit auch in Einzelgesprächen Probleme anzusprechen.
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