So, 11:50 Uhr
18.09.2016
Meldungen aus dem Landratsamt
Keine Einstellung Stadtverkehr SDH
Um die Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kyffhäuserkreises für den Zeitraum 2017 – 2021 ging es am Donnerstag im Kreistag...
Der Kreistag des Kyffhäuserkreises beschloss den Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2017 – 2021.
Ohne Diskussion wurde der Punkt kurz und schmerzlos beschlossen. Was sich schon im Kreisausschuss abzeichnete, die mögliche Einstellung des Stadtverkehrs Sondershausen ist erstmal vom Tisch. Ein Studie eines externen Unternehmens hatte gezeigt, dass kein wesentliches Einsparpotential vorliegt.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):
Der Kyffhäuserkreis ist als Aufgabenträger gemäß § 3 Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) zuständig für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr und hat gemäß § 5 für seinen Zuständigkeitsbereich einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.
Der NVP hat einen Planungshorizont von fünf Jahren und ist bedarfsgemäß fortzuschreiben.
Der Kyffhäuserkreis definiert im NVP seine Zielvorstellungen für den Straßenpersonennahverkehr und beschreibt die weitere Ausgestaltung des Nahverkehrsangebots unter Berücksichtigung der sich ändernden Rahmenbedingungen.
Für die Gewährung von Zuwendungen des Landes nach § 8 Abs. 2 und 3 ThürÖPNVG ist die Vorlage eines Nahverkehrsplans beim für Verkehr zuständigen Ministerium Voraussetzung.
Der NVP versteht sich als Rahmenplan und ist ein unerlässliches Instrument für die Gestaltung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis.
Autor: khhDer Kreistag des Kyffhäuserkreises beschloss den Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2017 – 2021.
Ohne Diskussion wurde der Punkt kurz und schmerzlos beschlossen. Was sich schon im Kreisausschuss abzeichnete, die mögliche Einstellung des Stadtverkehrs Sondershausen ist erstmal vom Tisch. Ein Studie eines externen Unternehmens hatte gezeigt, dass kein wesentliches Einsparpotential vorliegt.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):
Der Kyffhäuserkreis ist als Aufgabenträger gemäß § 3 Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) zuständig für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr und hat gemäß § 5 für seinen Zuständigkeitsbereich einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.
Der NVP hat einen Planungshorizont von fünf Jahren und ist bedarfsgemäß fortzuschreiben.
Der Kyffhäuserkreis definiert im NVP seine Zielvorstellungen für den Straßenpersonennahverkehr und beschreibt die weitere Ausgestaltung des Nahverkehrsangebots unter Berücksichtigung der sich ändernden Rahmenbedingungen.
Für die Gewährung von Zuwendungen des Landes nach § 8 Abs. 2 und 3 ThürÖPNVG ist die Vorlage eines Nahverkehrsplans beim für Verkehr zuständigen Ministerium Voraussetzung.
Der NVP versteht sich als Rahmenplan und ist ein unerlässliches Instrument für die Gestaltung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis.