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So, 10:00 Uhr
18.09.2016
Meldungen aus dem Landratsamt

Umsetzung Integrationsgesetz

In dem Verwaltungsbericht vor dem Kreistag ging Landrätin Antje Hochwind auch auf die Umsetzung des neune Integrationsgesetzes ein. Hier Auszüge ihrer Rede...

Auch das neue Integrationsgesetz, welches zum 06.08.2016 in Kraft getreten ist, wird vom Leitgedanken Fördern und Fordern bestimmt.
Dabei sind Integrationskurse das staatliche Kernangebot.

Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylsuchende/Geduldet), mit Ausnahme von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten (Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo u.a.) werden zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen) geschaffen.

Ziele sind - eine niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt sowie eine sinnvolle und gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens.
Im Asylbewerberleistungsgesetz wird eine Verpflichtung mit leistungsrechtlichen Konsequenzen zur Wahrnehmung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen eingeführt.
Zudem wurde im Aufenthaltsgesetz der § 12a eingefügt.

Danach unterliegen Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte kraft Gesetz einer maximal dreijährigen Wohnsitzbeschränkung auf das Bundesland, in welchem das Asylverfahren durchgeführt wurde.

Dieser Verpflichtung unterliegen rückwirkend auch alle Flüchtlinge, deren Asylanträge nach dem 31.12.2015 anerkannt wurden.
Die Rückwirkung führt zu Problemen bei Verpflichteten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes von ihrem bisher bestehenden Recht Gebrauch gemacht haben und in ein anderes Bundesland gezogen sind.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Umsetzung der rückwirkenden Wohnsitzregelung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

Aus dem Kyffhäuserkreis sind nach dem 01.01.2016 insgesamt 101 Flüchtlinge in andere Bundesländer verzogen.
Eine Familie aus Sachsen-Anhalt ist in den Kyffhäuserkreis zugezogen.
Autor: khh

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