So, 10:54 Uhr
01.01.2017
Tipps vom Rechtsexperten
Rechtsfragen für Drohnenpiloten
Tolle Bilder aus der Vogelperspektive und Videos aus der Luft: Mit einer Drohne kann man viel Spaß haben. Auch die Preise für die sogenannten Multikopter sinken und die technische Bedienung wird stetig einfacher in der Handhabung. Was man als Besitzer einer Drohne aber beachten muss und inwiefern man haftbar ist, weiß der Rechtsexperte Markus Mingers...
Man muss eventuell sogar noch ein Bußgeld in Kauf nehmen, denn solche Schäden stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet wird. Auch das Starten und Landen einer Drohne ist nur dort erlaubt, wo der Grundstückseigentümer es ausdrücklich erlaubt hat. Außerdem muss ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen eingehalten werden. Große Flughäfen sollten sogar bis auf einige Kilometer gemieden werden, stellt der Rechtsexperte klar.
Autor: redHaftpflicht und Starterlaubnis
Entgegen der Behauptung einiger Verkäufer gibt es einige Regelungen und das Gesetz kann leicht von Ahnungslosen gebrochen werden. Vielen Drohnenbesitzern ist nicht bewusst, dass man für das Steuern einer Drohne eine spezielle Haftpflichtversicherung für Luftfahrt braucht. Die Hausratversicherung deckt eventuelle Schäden nicht ab, erläutert Markus Mingers. Kommt ein Schaden zustande, ohne dass eine Versicherung abgeschlossen wurde, bleibt man auf diesem sitzen.Man muss eventuell sogar noch ein Bußgeld in Kauf nehmen, denn solche Schäden stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet wird. Auch das Starten und Landen einer Drohne ist nur dort erlaubt, wo der Grundstückseigentümer es ausdrücklich erlaubt hat. Außerdem muss ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen eingehalten werden. Große Flughäfen sollten sogar bis auf einige Kilometer gemieden werden, stellt der Rechtsexperte klar.