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Mi, 14:12 Uhr
11.01.2017
Meldung aus der Wirtschaftswelt

Probleme mit der Kälte?

Was sollten betroffene Reisende tun, wenn die gebuchte Maschine im Winter nicht fliegt? Dr. Philipp Kadelbach, Mitgründer und Geschäftsführer von Flightright, hat Antworten:...

„So ein Kälteeinbruch mit Schnee ist für Europa recht ungewöhnlich. Vor allem Südeuropa ist darauf nicht immer vorbereitet, es ist also mit Ausfällen und Verspätungen auf Reisen zu rechnen. Schlechtes Wetter und unvorhersehbare meteorologische Zwischenfälle werden grundsätzlich als „Höhere Gewalt“ gehandelt - weder der Passagier, noch die Fluggesellschaft können diesen Faktor beeinflussen.

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Im Sinne der Sicherheit für die Passagiere muss die Maschine dann am Boden bleiben. Anders ist es beim sogenannten „Deicing“, dem Enteisen der Flugzeuge. Hierfür wird im Winterflugplan zusätzliche Zeit eingerechnet. Sollte es also aufgrund dessen oder wegen zu vieler kranker Crewmitglieder zu einer Verhinderung oder gar Annullierung des Fliegers kommen, so haben die Passagiere ein Recht auf ihre Entschädigung. Passagiere, die am Flughafen festhängen sollten sich den Grund für die Verspätung oder den Flugausfall schriftlich von ihrer Fluggesellschaft geben lassen, sodass im Nachhinein eine Entschädigung möglich ist.“

Ab Mittwoch soll das Sturmtief „Dieter“ von Island her in Deutschland wieder für Schnee und Kälte sorgen. Der Deutsche Wetterdient rechnet mit Sturmböen in den Küstenregionen und orkanartigen Böen im Bergland. Reisende sollten auch in Deutschland mit Verspätungen rechnen.
Autor: khh

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