Mi, 19:19 Uhr
11.01.2017
Meldung aus der Wirtschaftswelt
Mehr Service für Bauarbeiter
Im Kyffhäuserkreis gilt erstmals für alle 93 Bau-Betriebe: Auf Montage muss der Chef ab jetzt die Unterkunft stellen – und bezahlen. Dazu diese Meldung der IG BAU...
Im Container übernachten und das auch noch selbst bezahlen – damit ist jetzt Schluss. Für die knapp 1.100 Bauarbeiter im Kyffhäuserkreis gilt bei Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt: Ab Januar muss der Chef die Unterkunft nicht nur stellen, sondern auch komplett dafür aufkommen. Anders als bislang darf er dafür nichts von der sogenannten Auslöse abziehen. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt mit.
Pension statt Bau-Container – die Standards von Bauarbeiter-Unterkünften lassen sich per Betriebsvereinbarung festlegen. Und ab 2017 gilt erstmals: Der Chef muss die Übernachtung stellen und bezahlen. Foto: IG BAU
Die IG BAU Nordthüringen spricht von einem Durchbruch. In den meisten Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Arbeitgeber die Übernachtung bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. Das gilt jetzt endlich auch für den Bau, sagt Bezirksvize Harald Buntfuß. Zwar hätten manche Bauunternehmen betriebsintern schon heute vernünftige Unterkunftsregelungen.
Die vom Chef organisierte und bezahlte Übernachtung gelte nun jedoch erstmals für alle 93 Baubetriebe im Kyffhäuserkreis – ohne Ausnahme.
Die Regelung ist Teil des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe, den IG BAU und Arbeitgeberverbände im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Darin ist für Auswärts- Jobs auch eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschrieben. Per Betriebsvereinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden. Buntfuß: Dort, wo es starke Betriebsräte und viele Gewerkschaftsmitglieder gibt, lassen sich mit einer Betriebsvereinbarung sogar die Standards der Unterkunft regeln – zum Beispiel ein Anspruch auf ein Einzelzimmer.
Autor: khhIm Container übernachten und das auch noch selbst bezahlen – damit ist jetzt Schluss. Für die knapp 1.100 Bauarbeiter im Kyffhäuserkreis gilt bei Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt: Ab Januar muss der Chef die Unterkunft nicht nur stellen, sondern auch komplett dafür aufkommen. Anders als bislang darf er dafür nichts von der sogenannten Auslöse abziehen. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt mit.
Pension statt Bau-Container – die Standards von Bauarbeiter-Unterkünften lassen sich per Betriebsvereinbarung festlegen. Und ab 2017 gilt erstmals: Der Chef muss die Übernachtung stellen und bezahlen. Foto: IG BAU
Die IG BAU Nordthüringen spricht von einem Durchbruch. In den meisten Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Arbeitgeber die Übernachtung bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. Das gilt jetzt endlich auch für den Bau, sagt Bezirksvize Harald Buntfuß. Zwar hätten manche Bauunternehmen betriebsintern schon heute vernünftige Unterkunftsregelungen.
Die vom Chef organisierte und bezahlte Übernachtung gelte nun jedoch erstmals für alle 93 Baubetriebe im Kyffhäuserkreis – ohne Ausnahme.
Die Regelung ist Teil des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe, den IG BAU und Arbeitgeberverbände im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Darin ist für Auswärts- Jobs auch eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschrieben. Per Betriebsvereinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden. Buntfuß: Dort, wo es starke Betriebsräte und viele Gewerkschaftsmitglieder gibt, lassen sich mit einer Betriebsvereinbarung sogar die Standards der Unterkunft regeln – zum Beispiel ein Anspruch auf ein Einzelzimmer.

