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So, 13:25 Uhr
22.01.2017
Aus der Polizeiarbeit

Wildunfälle und Verkehrskontrollen

Am Wochenende ereigneten sich wieder eine Reihe Wildunfälle und bei Kontrollen wurde auch ein nicht richtig transportiertes Luftgewehr gefunden. Hier kn mit den Einzelheiten...

Auch Wildunfälle beschäftigten sie Polizei mal wieder am vergangenen Wochenende:

So kollidierte beispielsweise am Samstagabend der Fahrer eines Pkw Skoda auf der Straße zwischen Toba und Wiedermuth mit einem Reh.
Am Pkw entstand hoher Sachschaden, während das Reh aufgrund des Unfalls zunächst verletzt, aber lebend, im Straßengraben landete.
Während des Wartens auf die zur Unfallaufnahme eingesetzten Polizeibeamten entschied sich das Tier offenbar anders und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Eine Nachsuche durch die Polizisten blieb erfolglos.


Ein Fuchs hatte weitaus weniger Glück, als er Samstagnacht gegen 23:15 Uhr plötzlich die Straße zwischen Badra und Kelbra überqueren wollte. Ein herannahender Fahrer eines Pkw VW hatte keine Chance, den Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden. W

ährend am Pkw leichter Sachschaden resultierte, musste der Fuchs in der Folge aufgrund seiner schweren Verletzungen von seinen Leiden waidgerecht erlöst werden.


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Bei verstärkten Verkehrskontrollen konnten die Beamten am Wochenende folgende Feststellungen treffen:

Am Freitag wurde um 08:18 Uhr durch die Beamten der Fahrer eines Pkw Dacia festgestellt, wie er in Sondershausen mit eben jenem Pkw die Erfurter Straße stadtauswärts befuhr. Der Mann war den Beamten bereits wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekannt und auch dieses Mal konnte keine erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen eines Pkw vorgelegt werden.
Neben der folgenden Anzeige wurden nun auch die Fahrzeugschlüssel des Pkw Dacia sichergestellt, um weitere Fahrten des Mannes zu unterbinden. Ein Alkoholtest verlief negativ.


Ebenfalls ohne gültige Erlaubnis befuhr am Samstag um 10:25 Uhr die Fahrerin eines Pkw Opel Corsa die Goethestraße in Ebeleben. Die Fahrerlaubnis war ihr nach eigener Aussage seit längerem durch Gericht aberkannt worden. Nach Abstellen des Pkw am Straßenrand und negativen Tests auf Alkohol- oder Drogenkonsum wurde die junge Frau vor Ort entlassen.


Auch der vorschriftswidrige Transport eines Luftgewehres kann strafbar sein. So wurde am Freitagmorgen um 08:18 Uhr der Fahrer eines Pkw Caddy in Sondershausen kontrolliert, wie er ein alten „Knicker“ aus DDR-Produktion ohne kleinen Waffenschein zugriffsbereit hinter dem Fahrersitz führte.

Dass dies verboten ist, wusste der Mann nach eigenem Bekunden nicht. Durch die Beamten wurde Anzeige erstattet.
Autor: khh

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