eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Di, 18:17 Uhr
28.03.2017
Meldungen aus dem Landratsamt

Aufhebung der Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet

Bekämpfung der Geflügelpest. An alle Geflügelhalter im Kyffhäuserkreis richtet sich diese Meldung aus dem Landratsamt...

Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i.V. mit § 38 Abs. 11 und §
6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz
Nach erneuter Prüfung hebt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Kyffhäuserkreises die Allgemeinverfügung III.4-508/TS 32/17 vom 15.03.2017 auf.

Damit verbunden ist auch die Aufhebung der Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet.

Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und wird an
diesem Tag wirksam.
Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises, Edmund-König-Str. 7, 99706 Sondershausen erheben.
DVM Mund
Amtstierärztin
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)