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Sa, 11:07 Uhr
22.04.2023
Thüringer SPD zur Rentenbesteuerung

„Ostdeutsche Rentner dürfen nicht benachteiligt werden“

„Ostdeutsche Rentner dürfen nicht benachteiligt werden“. Das sagte der Thüringer SPD-Landesvorsitzende Georg Maier zur steuerrechtlichen Ungleichbehandlung von Ost- und West-Rentnern...

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„Es darf bei der Besteuerung der Renten keine Benachteiligung ostdeutscher Rentner geben. Dass es in diesem Jahr endlich zu einer Angleichung der Ost- und West-Renten kommt, ist ein großer politischer Erfolg der aktuellen Bundesregierung. Die steuerrechtliche Ungleichbehandlung ostdeutscher Rentner aufgrund nicht angepasster Freibeträge bei der Umstellung der Steuersystematik muss nachträglich korrigiert werden. Zu viel gezahlte Steuern müssen den Betroffenen gutgeschrieben werden.“
Autor: red

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Kommentare
Psychoanalytiker
22.04.2023, 13:36 Uhr
Rentner werden nicht jünger
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, immer mehr Rentner werden trotz ihrer im Vergleich zur arbeitenden Bevölkerung relativ niedrigen Einkünfte zunehmend steuerpflichtig.

Hinzu kommt die "Doppelbesteuerung" ein Thema, das seit Jahren die Gerichte beschäftigt, aber noch immer nicht wirklich endgültig entschieden ist. Und da die Auszahlung zuviel entrichteter Steuern nach einer Gerichtsentscheidung danach nicht "vererbbar" ist, wird "die natürliche Auslese" dem Staat wohl viel Geld sparen. (Das war auch bei der Einmalzahlung von Kriegsgefangenen des 2. Weltkrieges vor ein paar Jahren so ähnlich.)

Und dann gibt es (nicht) zu guter Letzt den renteneintrittsabhängigen Steuerfreibetrag, der bis 2020 jährlich um 2 Prozent, jetzt, ab 2021, "nur" noch um 1 Prozent sinkt. Zu gut Deutsch: Wer 2015 Rentner wurde, muss sein Leben lang 70 Prozent seiner Rente versteuern, wer 2020 Rentner wurde, muss schon, auch sein Leben lang, 80 Prozent seiner Rente versteuern. Das ist also ausschließlich vom Geburtsjahr (dem daraus abgeleiteten Alter) und dem Renteneintrittsjahr in dieser Art abhängig. Dass wir alle vor dem Gesetz gleich sein sollten, spielt hier wieder einmal keine Rolle, aber das kennen wir ja schon von anderen Gebieten.

Was mich aber besonders "ärgert" ist der Fakt, dass Menschen, die bisher keine Steuererklärung machen mussten, dies im Alter nun tun müssen. Nun geht es mir nicht darum, dass gar keine Steuern zu zahlen sind, es geht mir darum, dass alte Menschen vielfach das nicht leisten können, zumal manche Finanzbehörden dies auch noch per Internet einfordern. Ich sollte unlängst einer älteren Dame, die nie Steuererklärungen abgeben brauchte und die jetzt "ins Zeitalter beginnender Demenz" eintritt, helfen. Steuerberater und Steuerhilfsvereine nahmen die Frau wegen "Überlastung" nicht auf, sie wusste sich nicht zu helfen.

Ich frage "Herrn Lindner & Co.": Kann man die Steuern, wie bei jedem Arbeitnehmer auch, nicht von der Rente automatisch abziehen ? Wer es dann kann und möchte, also eine Steuererklärung noch hinbekommt, macht es dann so wie Arbeitnehmer es auch tun.

Im Zeitalter "digitaler Errungenschaften" sollte das doch machbar sein. Das wäre auch noch "bürgerfreundlich" ...
DonaldT
22.04.2023, 15:16 Uhr
Ostdeutsche Rentner dürfen nicht benachteiligt werden
IM Maier soll mal nicht so rumjaulen:
Seine SPD war zur "Rentenreform" mit am Ruder!
Was er hier erzählt ist also damals SPD gewollt!

Es war eine willkürliche Festsetzung der Rentenfreibeträge ab 2005.
Daran wird wohl keine "Regierung" etwas ändern, Steuergelder kann man nämlich gut verprassen und sinnlos ausgeben - unkontrolliert und wenn es doch auffällt, dann entschuldigt man sich halt.
Psychoanalytiker
22.04.2023, 16:22 Uhr
Wenn Frau Faeser ...
... zusammen mit Herrn Heil jetzt auch noch den Rentnern einen sozialen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 € anbieten und zahlen würde (das ist lediglich der aktuelle Stand der Verhandlungen mit ver.di), dann würde sich die "Schere zwischen arm und reich" vielleicht nur ein kleines bißchen weiter öffnen. Die ach so soziale SPD will ja diese "Schere zwischen arm und reich" eigentlich schließen, aber zumindest der aktuelle Stand der Verhandlungen und die Reden der Frau Faeser zeigen, dass das "S" in der SPD doch nur noch wenig wert ist.

Aber es wird wie immer kommen: Rentner werden nichts von einem Inflationsausglrich bekommen. Die Ausreden hat ja Herr Lindner, Teil der Regierung, auf dem FDP-Parteitag schon verkündet. Dabei wäre es doch so einfach: Das Geld aus den selben Töpfen nehmen, aus denen Menschen bezahlt werden, die (sogar aus aktuellen und neuen Positionen deutscher Politiker) hier kein Bleiberecht haben.

Und für die, die mich allzugerne falsch interpretieren: Ich meine NICHT die AsylBERECHTIGTEN ...
grobschmied56
22.04.2023, 21:32 Uhr
Da gab es mal einen flotten ...
... Spruch: 'Wer Rentner quält, wird abgewählt!'
Vielleicht bewahrheitet sich der ja bei den nächsten anstehenden Wahlen.
Bei mir hat immerhin in den letzten drei Jahren ein gewisses Umdenken eingesetzt.
Womöglich bin ich nicht der einzige...
Ein Bürger
25.04.2023, 12:57 Uhr
Sagt ein Vertreter der Partei,
die seit Jahrzehnten in Regierungsverantwortung ist. Unter euch ist Deutschland zum Niedriglohnland geworden, unter euch verarmen Rentner, Kinder, alle...Unter euch geht der Mittelstand pleite, unter euch trauen sich Schulkinder in Erfurt tagsüber nicht mehr über den Anger zu laufen. Unter euch ist nnz voll mit "Polizeiberichten". Unter euch siedelt sich die große Industrie nur noch im Ausland an........Soll ich weiter machen?
Psychoanalytiker
25.04.2023, 15:04 Uhr
Das mit der Mathematik ...
... ist nicht wirklich leicht.

Für mich, und das schrieb ich schon mehrfach, ist der "Durchschnittsrentner", der Rentner, der über sein Arbeitsleben (45 Jahre) hinweg, Jahr für Jahr, Monat für Monat, auf Pfennig und Cent exakt den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittslohn verdiente. Wer den Durchschnitt verdiente, sollte auch die durchschnittliche Rente erhalten, so meine These.

Dass dieser Rentner nicht "Durchschnittsrentner", sondern "Eckrentner" heißt, nun gut, damit kann ich leben.

Dieser Eckrentner bekommt aktuell rund 1.600 € brutto.

Gestern, bei "hart aber fair" gab man u.a. bekannt, dass der Durchschnittsrentner sogar nur 1.300 € verdient. (Das nenne ich mal Mathematik). Wer ins Heim muss, muss als Eigenanteil aktuell 2.000 € zahlen. Macht ein monatliches MINUS von rund 700 €.

Wer "Vermögen" hat, muss dieses erst einmal, bis zum Selbstbehalt für das eigene Begräbnis, aufbrauchen.

Hat er kein "Vermögen" bittet der Staat erst einmal die Kinder zur Kasse. Erst wenn deren Selbstbehalt zu gering ist, kann man sich Sozialhilfe holen.

Karl Lauterbach findet das alles nicht richtig, favorisiert eine Art "Vollkasko" zur Bezahlung der Pflege-, Lohn- und Wohnkosten, aber wer soll es bezahlen ??? Keine Antwort !!!

Natürlich sollen wieder einmal nur die Rentner mit geringsten Renten Hilfe bekommen. Wie immer. Die bekommen Wohngeld, Heizkostenzuschuss, Sozialtickets, Zusatzkostenbefreiung bei Rezepten und weitere Zuschüsse, die der Durchschnittsrentner auf Grund von Bemessungsgrenzen nicht bekommt. (Gleiches bekommen übrigens die Hierhergekommenen, selbst wenn sie kein Bleiberecht haben.)

Und in der Addition aller Gelder und Leistungen ist der angeschi..en, der eine mittlere oder höhere Rente erhält, weil der auf seinem Niveau bleibt, und andere ihn in Gänze überholen.

Und wer hat's gemacht? Ursprünglich CDU/CSU zusammen mit der SPD, jetzt ändert man nichts, jetzt machen es SPD, GRÜNE und FDP. Das nenne ich mal "Ehrung der Lebensleistung" !!???

Übrigens bekommen die Angestellten des ÖFFENTLICHEN DIENSTES voraussichtlich einen abgabe- und steuerfreien Inflationsausgleich in Höhe von voraussichtlich 3.000 €, die Rentner, NULL Euro.

Was stimmt da nicht ?????
Pe_rle
25.04.2023, 16:03 Uhr
Rentenangleichung
wenn man sieht das ein so "reiches" Land wie Deutschland, 30Jahre und mehr braucht
Renten zwischen Ost und West anzugleichen, dann weiß man auch welches Geistes Kind uns regiert.
Die Diäten wurden öfters erhöht und auch schneller angeglichen.
diskobolos
25.04.2023, 19:14 Uhr
Zugegeben, es ist kompliziert, Psychoanalytiker
aber wenn man sich zu diesem Thema äußert, sollte man sich mit dem Warum und Wie der nachgelagerten Rentenbesteuerung beschäftigen.

Sie geht m. E. auf eine Urteil des BVG zurück. Danach wird ein immer größerer Teil der GRV-Beiträge steuerfrei und im Ausgleich dazu ein immer größerer Teil der Rente steuerpflichtig. Ungerecht ist dies an sich erst einmal nicht.
In einzelnen Fällen (nicht aber bei der Masse der Rentner) kann es trotzdem zu einer teilweisen "Doppelbesteuerung" kommen, wogegen Klagen anhängig sind. Für die meisten Rentner wird sich dadurch aber nichts ändern.

Im Artikel geht es um das Folgende: Der Rentenanteil, der zu versteuern ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer z. B. 2022 in Rente ging, hat einen Freibetrag von 18 Prozent. Bei 2000 € Rente muss er also 82 Prozent von 2000 = 1640 € versteuern. Der Freibetrag von 360 € bleibt dann in den kommenden Jahren erhalten, er wächst nicht mit den Rentenerhöhungen, so dass er relativ zur Rente kleiner wird. Damit erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil: Sollte der Rentner einmal 3000 € Rente erhalten, wären davon 2640 € zu versteuern, also 88 Prozent

Im Vergleich zu AN steht der Rentner aber bei gleichen Einnahmen bezüglich der Steuer aber besser da. Denn letzterer hat keinen solchen Freibetrag.

Im Vergleich zu AN ist der Anteil derjenigen Rentner, die zusätzlich zu Ihrer Rente noch weitere Einnahmen (Betriebs- oder Riesterrente, Mieteinnahmen, Arbeitseinkommen) sicherlich deutlich höher, so dass ein Abzug der Steuer durch die Rentenkassen nicht viel bringen würde.
Die Gleichung Rentner=alt=arm ist halt auch viel zu einfach, als dass sie stimmen könnte.

Wer die Steuererklärung nicht allein hinbekommt, muss sich halt Hilfe holen. Das trifft auf junge Leute genauso zu wie auf alte.

Ihre Rechnung mit dem Eckrentner geht deshalb nicht auf, weil er zwar vom Durchschnittseinkommen, aber nicht von der durchschnittlichen Beschäftigungszeit ausgeht. Die dürfte nämlich deutlich geringer sein als 45 Jahre. An der Mathematik liegt es also nicht.
Psychoanalytiker
25.04.2023, 21:47 Uhr
@ Diskobolos und ALLE Rentner ...
... auch die zukünftigen.

Ich habe das Gefühl, dass so mancher Mensch in Deutschland, vor allem aber Politiker und Juristen irgendwie "vergessen", dass wir ein Grundgesetz haben. Das ist nicht perfekt, zumal sich das "Deutsche Volk" nach einer Wiedervereinigung eigentlich eine Verfassung geben wollte, (aber wir hatten ja nur einen Beitritt, und deshalb sollten wir nicht meckern.

Nun haben wir einen Art 3 im Grundgesetz, und der besagt, dass "Alle Menschen vor dem Gesetz" gleich sind. Darauf wird politisch besonders hingewiesen, wenn es um die "Hierhergekommenen" geht, die "gleichbehandelt" werden müssen.

Wenn es aber um andere "Dinge" geht, dann sind z.B. Rentner eben nicht gleich. Im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG), das auf dem GG "aufbaut", steht z.B. dass niemand auf Grund seines Alters benachteiligt werden darf, und dass auch im Vergleich zu denen, die bereits anderes erlebten oder derzeit erleben (meine Worte).

Der zu versteuernde Anteil, oder umgekehrt der Steuerfreibetrag, ist aber ausschließlich vom Geburtsjahr, dem daraus abhängigen Alter und dem sich wiederum daraus ergebenden Renteneintrittsjahr abhängig. Wer also 1950 geboren wurde, und deshalb 2014 Rentner wurde, muss 68 Prozent seiner Rente versteuern, wer 1955 geboren wurde, und 2019 Rentner wurde, muss schon 78 Prozent versteuern, dass sind für 5 Jahre spätere Geburt 10 Prozent weniger Steuerfreibetrag. Und auf das Geburtsjahr hat man nunmal keinen Einfluss. Zu gut Deutsch: DAS ist Altersdiskriminierung, es interessiert aber keinen.

Wenn also das AGG definiert, was eine "Altersdiskriminierung" ist, dann gilt dies (selbst, wenn das AGG hier nicht anwendbar wäre) zumindest genau so, ja sogar "erst Recht", für Art. 3 GG.

Nun komme man mir nicht mit anderen Beispielen: Die Einmalzahlung der Energiepauschale ist für mich auch ein Beispiel, dass Art. 3 GG nicht beachtet wird. Wieso bekommen Richter und (erst verspätet) Rentner 300 €, Studenten aber nur 200 € ? Das ist in erster Linie auch "altersabhängig", auf jeden Fall aber keine Gleichheit vor dem Gesetz (hier Einmalzahlung !!!).

Daher mein "Aufreger", wenn es um "Gleichbehandlung" geht. Rentner und Studenten sind nämlich auch Menschen ...
grobschmied56
26.04.2023, 00:19 Uhr
Ein Land mit abartigen Gesetzen ...
... welches perverse Stimmungen und Meinungen produziert.
Klingt zu brutal oder gar politisch unkorrekt?
Weiterhören, weitersehen!
Vor einigen Jahren tatsächlich so passiert:
Mein Kollege und ich begegnen an einem Einsatzpunkt einem etwas älteren Kollegen.
Der schaut uns beide an und platzt heraus: ' So jung wie Ihr, möchte ich nicht noch mal sein!'
Kunststück! Der Mann hatte damals noch zwei oder drei Monate bis zum 'Vorruhestand' (mit 55 Jahren!)
Wir hingegen waren die Angeschmierten, die Dösbüttels und Verschaukelten, denen die Bundesregierung gerade die 'Rente mit 67' als neueste sozialistisc.. äh bitte streichen SOZIALDEMOKRATISCHE ERRUNGENSCHAFT angekündigt hatte.
Wir hatten das falsche Geburtsdatum, deshalb hatte man uns die Tür vor der Nase zugeknallt! Leute, die nur drei oder vier Jahre älter waren als wir, durften zu Hause bleiben, bekamen sogar noch ganz ansehnliche 'Abfindungen'.
Was wir bekamen, war Hohn und Spott.
Da kann man schon mal unfroh reagieren.
Was vor allem zu denken gibt:
Ein ALTER MANN ist froh darüber, ALT zu sein!
Weil es von Vorteil ist!
Weil er es besser hat, als die, die nach ihm kommen.
Vor hundert Jahren sangen die Großväter und Großmütter:
'Man müßte noch mal zwanzig sein...'
Im 21. Jahrhundert denkt so mancher ihrer Enkel:
'Ach, wenn ich doch erst Rentner wär...'
Was läuft schief, in einer Gesellschaft, in der so gedacht wird?
Finde den Fehler.
diskobolos
26.04.2023, 09:54 Uhr
Vorruhestand?
Was für ein "abartige" Gesetz soll denn das gewesen sein, Grobschmied?
Nach der Wende gab es soetwas, wenn ich mich richtig erinnere, wegen der hohen Arbeitslosigkeit im Osten. Im Westen wurden teilweise Endfünfziger von den Firmen gegen eine hohe Abfindung in die Rente geschickt, weil sie einfach keine Älteren im Betrieb haben wollten. Aber das ist lange vorbei.
Heute wird der Begriff manchmal mit der abschlagsfreien "Rente mit 63" (jetzt 64) benutzt.
Also worum ging es bei dem von Ihnen genannten 55-Jährigen?

Dass GG heranzuziehen um bei pauschalisierte Regelungen von Alterdiskriminierung zu schreiben, ist doch unsinnig, Psychoanalytiker. Sonst könnte man dies auch auf andere Sachverhalte anwenden: Man muss zum Führen eines Autos ein bestimmtes Alter erreichen. Mit 50 jahren bekommt man noch keine Rente. Heiraten darf man mit 17 Jahren und 11 Monaten auch nicht. Alles Diskriminierung und deshalb ein Verstoß gg. das GG?
Ihr Bsp. ist schon dadurch schief, weil der mit dem späteren Renteneintritt auch länger Steuerfreiheit seiner Beiträge hatte.
Psychoanalytiker
26.04.2023, 13:00 Uhr
Also Diskobolos ...
... soviel ich weiß, hat das BVG genau diese Altersdiskriminierung schon zur Entscheidung auf dem Tisch. Nur wird das Urteil mal wieder hinausgezogen. Es soll sich, einer offiziellen Information an mich, um das Verfahren 2 BvR 1457/20 handeln. Ich bin aber (leider) nicht der Initiator dieser Klage.

Meiner Bitte, mir nähere Informationen zukommen zu lassen, ist man (bisher) nicht nachgekommen. Vielleicht bekommt ja einer der Kommentatoren etwas über den Sachstand hinsichtlich dieser Art "Gleichbehandlung vor dem Gesetz" heraus. Ihr "Daumenrunterkoaliteure" schafft das bestimmt. Ihr habt ja, wie immer, soviel Ahnung davon.

Meine Beobachtungen: Es gibt Klagen, da wird sofort, in seltenen Fällen sogar rückwirkend entschieden, und es gibt Klagen, die werden erst einmal "auf Eis" gelegt. Ersteres erfolgt bei staatlich vorgesehenen Einnahmen, das zweite eher bei vom Staat zu zahlenden "Ausgaben", manchmal so, "dass es sich von alleine erledigt".

Ich weiß z.B. , dass es bei der Einmalzahlung für Kriegsgefangene nicht anders war. Die (allerdings nicht vom Alter, sondern) von der Gefangenenzeit abhängige Höhe wurde 70 Jahre nach Kriegsende beschlossen, aber die Auszahlung war zunächst abhängig von einem Antrag innerhalb einer festgelegten Frist. Die jüngsten, die einen Antrag stellen mussten, waren also knapp unter 90 Jahre alt. Toll gemacht. Und die tatsächliche Auszahlung erfolgte dann noch später, ohne Erbrecht. Starb der Betroffene in dieser Zeit, dann gab es NULL KOMMA NULL.

Das war damals auch ein "auf Eis legen", so wie nun, in ähnlicher Art und Weise bei den Rentnern hinausgeschoben wird.
Das Finanzamt informiert z.B. dass nach dem Urteil eine Rückzahlung erfolgen würde ... .

Und wie ich bereits schrieb: Rentner und Studenten sollten in der ersten Phase der Energiepauschale NULL EURO bekommen. Warum wohl ? Politiker, und die, die dagegen hätten vorgehen können, bekamen zu diesem Zeitpunkt 300 €.

Erst nach vielen Beschwerden wurden dann die Rentner und Studenten auch bedacht. Aber warum wieder Unterschiede, mal 300, mal 200 € ?

Und nun empfehle ich eine tiefgründige Recherche und dann, anschließend, logisches Denken, warum dies so ist. Ich jedenfalls weiß es aus erster Hand ...
bleibtmalfeinineurer
26.04.2023, 16:02 Uhr
Gerade gelesen:
Rentenerhöhung 2022 in den neuen Bundesländern 6,12Prozent (alte BL 5,35Prozent),

Rentenerhöhung 2023 in den neuen Bundesländern 5,86Prozent (alte BL 4,39Prozent)

Zum Vergleich:
Taeiferhöhung öffentlicher Dienst 2022 +1,8Prozent und 2023 0Prozent dafür einmalig 3.000 EUR Inflationsausgleich.

Also wirklich schlecht sehen die Rentenanpassungen da eigentlich nicht aus.
Psychoanalytiker
26.04.2023, 20:09 Uhr
Jaja, das mit der Mathematik ...
Der Vergleich zwischen den Erhöhungen im Öffentlichen Dienst und den Altersrenten ist nicht so einfach. Insbesondere die vielen Gehaltsstufen, und dann noch die Frage Stadt/Gemeinden/Land machen es schwer.

Im Mittleren Dienst bekommt man so um die 3.300 Euro (Familienangehöriger, 52 Jahre alt, Gemeindeangestellter), Politessen weniger, Abteilungsleiter bedeutend mehr.

Die Zahlen dürften in soweit stimmen, als dass mein "Paradebeispiel Eckrentner" mit Ost/West unabhängiger Betrachtung rund 1.600 €, also in etwa die "politisch propagierten" 48 Prozent des letzten Gehalts erhält.

Bei diesem Betrag ist aber beim Rentner kein "Weihnachstsgeld" enthalten. Diese Art "13. Monatsgehalt" (60-90 Prozent je nach Vergütungsgruppe) bekommen Rentner nicht, das relativiert die prozentuale Steigerung schon wieder. Eine Steigerung von z.B. "6 Prozent" sind im Vergleich Rentner/Öffentlicher Dienst nicht unbedingt "6 Prozent".

Hinzu kommt, dass z.B. 1 Prozent von 1.600 € = 16 € Euro bedeuten, 1 Prozent von 3.300 € aber schon 33 € sind. Und im laufe der Jahre wird dadurch die "Schere zwischen arm und reich" immer größer. Das ist nunmal so, wenn 1 Prozent mal (beispielsweise) 16 €, im anderen Fall 33 € sind. Die "Schere" bliebe nur bei gleichen Beträgen, und nicht bei Prozenten gleich weit offen. Ist logisch.

Hinzu kommt die Aussage (selbst vom Bundesfinanzminister bestätigt), dass die Steuer bei Rentnern vermehrt "zuschlägt".
Die 3.000 € Inflationsausgleuch sind NETTO, also steuer- und abgabenfrei.

Das sind fast 2 Monatsbeträge des "Eckrentners", die nicht nur zum Gehalt und "Weihnachtsgeld" beim "Staatsangestellten" hinzukommen, das sind auch in Gänze fast 15 Monatsgehälter, von denen 2 Monate anteilmäßig steuerbefreit sind.

Beim Rentner bleibt es bei 12 Monats-Renten, da kommt nix hinzu.

So gesehen, werden die Rentner dieses Landes einfach nur vera...cht, bei dieser Aussage bleibe ich.

Noch eine letzte Bemerkung: Die 1.600 € "meines Durchschnittsrentners" entsprechen finanzrechtlich einem Stundenlohn von etwa 9,20 € /h, bei dem statistischen 1.300 € der Regierung nur 7,47 € /h.

Ist DAS Ihre Auffassung von "Ehrung der Lebensleistung"??? Ich nenne das Pfuui, zumal viele Rentner noch weniger bekommen.
Pe_rle
26.04.2023, 20:23 Uhr
Axel S. Rentenerhöhung
nach Prozent ten, sieht Ihr Vergleich für die Rentner gut aus.
Nach nackten Zahlen sind die Erhöhungen 22/23 gerade mal 150€ Brutto.
Da nehme ich doch lieber die 3000€ die der öffentliche Dienst erhalten hat.
diskobolos
26.04.2023, 22:18 Uhr
Na ja, Perle,
da vergleichen Sie aber falsch: Die 3000 € gelten als Ausgleich für die Nullrunde statt der fälligen Erhöhung zum 1.1.23 bis zum 1.3.24. Sie teilen sich also auf 14 Monate auf. Ihre 150 € sind doch monatlich. Eine vollständige Kompensation der Inflation ergibt beides nicht.

Die genannte Einmalzahlung ist ein Ergebnis der Tarifverhandlungen im ÖD des Bundes und der Kommunen. Die Landesbeschäftigten erhalten (bisher) nichts davon.
Rentner haben keine Tarifverhandlungen. Sie profitieren aber davon, da sich die Rentenerhöhungen aus den Durchschnittseinkommen berechnen.

In den letzten 10 Jahren erhöhten sich die Renten im Durchschnitt um 2,94Prozent (West) bzw. 3,86Prozent (Ost)
Sieht man sich die Steigerungen der Tarife im ÖD an, so sind diese tatsächlich in den letzten 10 Jahren weniger gestiegen. (Kann man sich bei TV-L und TV-öD ansehen.)
bleibtmalfeinineurer
26.04.2023, 22:33 Uhr
Okay Perle...
Die 3000 Euro darf jeder Arbeitgeber (ob öff. Dienst oder nicht) abgabenfrei an seine Arbeitnehmer zahlen - viele tun das, weil sie sich dadurch eben auch die AG-Anteile für RV und KV sparen und dem AN das als Gehaltserhöhung verkaufen können.

Das die jetzt Teil der Tarifverhandlungen geworden sind ist eigentlich unglücklich für die Beschäftigten im öD, tatsächlich gibt es dadurch in 2023 keine Tariferhöhung...

Da die Rentner nun mal keine AN sind, frage ic
h mich, wer denn die 3000 an die Rentner bezahlen soll ? Die Beitragszahler etwa ?

3000 Euro sind 6Prozent von 50.000, was schon ein mehr oder weniger normales Brutto-Jahreseinkommen ist (Durchschnitt 2021 49TEUR) Alle die darüber liegen, kommen also schlechter weg.... Übrigens entsprechen 50 TEUR brutto etwa 2.500 EUR netto im Monat.

Ihre Rente sollte wenn die gut 10Prozent Erhöhung in 22/23 150 Euro ausmachen also irgendwo bei 1500 Euro liegen. Die Höhe der Rente errechnet sich im Wesentlichen aus den Einzahlungen während des Berufslebens. Die Frage ist eben, was haben Sie damals eingezahlt und wann (nach der Wende) der Ruhestand eingetreten ist. Wie die DDR-Rentenansprüche umgerechnet wurden, müsste ich erst recherchieren und nur Sie wissen, wie Ihre Einkommenssituation nach der Wende aussah.
Psychoanalytiker
27.04.2023, 08:54 Uhr
Sehen Sie, Axel S.,
... das unterscheidet uns in den Ansichten.

Seit Jahren, also zu Zeiten, wo CDU/CSU, SPD, GRÜNE oder die FDP in irgend welchen Koalitionen mitregierten, erzählen die entsprechenden Politiker, dass die Leistung derer, die dieses Land aufbauten, nicht nur geehrt werden soll, sondern auch muss.

Und dann gibt es Renten, die lächerlich gering sind. Wie schon geschrieben, der "offizielle DURCHSCHNITTSrentner" (nicht mein besser "verdienender" Eckrentner) bekommt einen umgerechneten Stundenlohn von (finanzrechtlich berechneten) 7,47 €, dafür würde kein Werktätiger seinen Ar..h aus dem Bett heben. Und dann kommt ein Betrag hinzu, der ggf. einem 13. oder 15. Gehalt entspricht, und das auch noch steuerfrei ! Nicht dass ich es der arbeitenden Bevölkerung nicht gönne, aber Rentner sollten in Gänze nicht vergessen werden.

Dass die Renten aus einer Versicherung gezaht werden, ist richtig, es gibt aber in diesem Land Menschen, die zwar, wenn sie schon hier sind, auch Geld brauchen, aber die das aus Steuergeldern bekommen, und zwar nicht knapp.

Wenn diverse Politiker uns erzählen, dass unser steuerfinanziertes Sozialsystem keinen Anreiz bietet, hierher zu kommen, dann lügen sie in mindestens 50 Prozent der Fälle, also in Bezug auf die Menschen, die hier kein Bleiberecht haben.

Ich habe es schon mehrfach dargestellt: Der finanziell gezahlte Abstand zwischen denen, die dieses Land aufbauten, die 45 Jahre lang arbeiteten, die keine Chance hatten, sich zusätzlich zu versichern (weil es diese Versicherung nicht gab, oder weil das Gehalt nicht dafür ausreichte), die ... ..., und denen, die nichts oder kaum etwas für unser Land leiste(te)n, der ist absolut zu gering.

Es kann doch nicht richtig sein, dass in der Addition aller Gelder und Leistungen und auf Grund von Bemessungsgrenzen für Rentner, die, die nie hier arbeteten, die hier aus gesetzlichen Gründen nicht sein dürften, (nicht Asylsuchende !) aus Steuergeldern finanziert, mehr Geld zur Verfügung steht, als denen, die 45 Jahre arbeiteten.

Und ich sage es frei heraus: Wenn der Abstand nicht reicht, wenn die Rentner sogar weniger bekommen, dann muss das Geld eben auch aus den Steuertöpfen genommen werden. So einfach ist das !
bleibtmalfeinineurer
27.04.2023, 10:57 Uhr
Sehen Sie, Psychoanalytiker...
...hier gehen unsere Meinungen in Teilen tatsächlich auseinander:

Eine Leistung zu würdigen, heißt ja nicht, dass deswegen die Rentenformel geändert werden muss....und ganz ehrlich, nicht jeder der heute in Rente ist hat auch dieses Land aufgebaut. Rentenansprüche sind individuell und werden für jeden gleich ermittelt. Für Sie, irgendwann eben auch für mich.

Wenn Sie jetzt Leistungen nach dem AsylbLG mit Rentenansprüchen vermischen, erkenne ich darin nicht mehr als Unverständnis für die Gestaltung der Finanzen in diesem Land. Es ist bei Weitem nicht so, dass alles in einen Topf fließt und daraus nach Belieben verteilt werden kann. Richtig ist, dass die Rentenkassen mit Steuergeldern gepampert werden, damit die Rente überhaupt auskömmlich ist.
Ursache für die chronisch klamme Rentenkasse ist nicht die zu geringe Beitragsleistung der Einzahler, sondern die zu geringe Anzahl der Einzahler. Tatsächlich eröffnet uns die Zuwanderung (vielleicht nur wenig in der aktuellen Generation) die Chance wieder mehr Einzahler zu bekommen und unser biodeutsches Demographie-Problem zu lösen.

Recht gebe ich Ihnen in dem Punkt, das DDR- Generationen der Baujahre vor vielleicht1950 keine wirkliche Chance mehr hatten privat für das Alter vorzusorgen. Aber meines Wissens nach, sind diese Generationen auch nicht oder nur gering von der Besteuerung der Rente betroffen...worum es hier ja geht. Ich werde meine Rente und meine private Vorsorge voll versteuern müssen... nach meinen aktuellen Hochrechnungen werde ich trotz privater Vorsorge ebenfalls deutliche Einbußen hinnehmen müssen - habe aber noch ein paar Jahre um zu versuchen, das auszugleichen...
Psychoanalytiker
27.04.2023, 11:39 Uhr
Ich muss nochmal @ Axel S.
Und ich hoffe, dass es die Redaktion nicht als Dialog wertet, es ist für ALLE aktuellen und zukünftigen Rentner als weitere Erklärung gedacht:

Es geht mir, und das muss ich hier scheinbar wegen dem "Schubladendenken" nochmals betonen, NICHT um Asylsuchende!!! Ich bin FÜR Asylgewährung (mit der Einschränkung, dass dies in Europa gerecht auf ALLE Länder verteilt wird).

Aber selbst Politiker begreifen ja nicht, dass Asyl und Wirtschaftsflucht zwei paar völlig unterschiedliche Dinge sind. Ein paar Politiker, die, die jetzt verlautbaren, dass es auch Nichtberechtigte gibt, begreifen es inzwischen, aber das ist noch die Minderheit.

Ich spreche von denen, die Wirtschaftsflucht nach Deutschland begangen haben, "Bürgergeld plus diverse Zuschläge" kassieren und ohne jegliche Not (Erkrankungen, Behinderung u.s.w.) nicht daran denken, arbeiten zu wollen. Und damit meine ich auch nicht diejenigen, denen unser Staat arbeitsrechtliche "Steine in den Weg" legt.

Ich habe am eigenen Leib erfahren müssen, dass es tatsächlich West-Deutsche gibt, die den ehemaligen DDR-Bürgern nichts gönnen, nicht einmal die "100 DM-Begrüßungsgeld" von 1989/90. Heute fordern die selben (nicht die gleichen) Menschen, dass man tatsächlich arbeitsunwillige Hierhergekommene Monat für Monat genau so "verköstigt", wie tatsächlich Asylberechtigte, und das mit mehr Geld und Leistungen, als so mancher ehemaliger Arbeitende und heutiger Rentner es bekommt.

Und @ Axel S.:
99 Prozent der Bevölkerung hat mit Sicherheit dieses Land aufgebaut. Wer aber (und das beziehe ich nicht auf Sie, weil ich Sie nicht kenne) wie Katrin Göhring-Eckardt oder der OB von Dresden der Meinung ist, dass die Ost-Deutschen "Flüchtlinge" nach Westdeutschland waren, der begreift in diesem Land "Null Komma Null", also NICHTS.

Wir waren (mehrheitlich) Deutsche, und nur die Ostdeutschen plus Ungarn und Gorbatschow haben die Wiedervereinigung, die zum "Beitritt" dekradiert wurde, verursacht. Helmut Kohl & Co. haben erst danach mitgewirkt. Genau deshalb haben auch die DDR-Bürger Rentenanspruch aus "vor 1990", denn das "Volkseigentum" wurde ja auch gerne einkassiert, und das bestand nicht nur aus Schulden.
diskobolos
27.04.2023, 13:23 Uhr
"Wer Rentner quält, wird abgewählt!"
Der Spruch, Grobschmied, bezieht sich offensichtlich darauf, dass der Anteil der Rentner an der Wählerschaft in D sehr groß ist und die fast alle tatsächlich wählen gehen.
Aber ich weiß wirklich nicht, von welcher Partei Sie sich eine bessere Rente erhoffen. VBielleicht verraten Sie es uns?

@ Psychoanalytiker
Bei Ihrem konkreten Punkt Alterdiskriminierung/Doppelbesteuerung liegen Sie m. E. einfach falsch: Sie suchen sich einen Aspekt heraus, der mit späteren Renteneintritt schlechter wird (ein höherer Anteil an der Rente wird steuerpflichtig) und vernachlässigen einen anderen, der besser wird (ein größerer Teil der Rentenbeiträge wurde steuerfrei). Das eine ist der Ausgleich für das andere.


Die anhängigen Klagen gegen die neue Regelung betreffen wohl Einzelfälle, in denen es zu einer teilweisen Doppelbesteuerung kommen kann. Für die allermeisten Rentner wird sich durch die Urteile aber sicher nichts ändern.

Zustimmen kann ich Ihnen darin, dass ein Rentner nicht weniger bekommen sollte als ein Migrant. So viel ich weiß, ist das aber auch so. Für Rentner mit einer geringen Rente wurde die Grundrente eingeführt. Ist auch diese zu niedrig, greift die Grundsicherung auf dem Niveau von Hartz 4/Bürgergeld. Das Gleiche erhalten anerkannte Asylbewerber. Nicht anerkannte erhalten nach dem Asybewerber-Leistungsgesetz weniger. Dass es mit der Rückführung in die Heimatländer nicht klappt, ist ein anderes Thema. Auch das völlige Versagen der EU in dieser Frage.
Pe_rle
27.04.2023, 22:10 Uhr
Axel S.
Sie dürfen mir gern den Rest bis zu den 1500€ monatlich auf meine Rente drauf zahlen.
Mal sehen wie lange Sie darauf Lust haben.
Wir sind die Generation die nach dem Krieg aufgebaut hat, und dafür werden wir jetzt bestraft, Wir konnten für unsere Rente nicht vorsorgen.
Aber so ist das eben wenn man nur eine Seite kennt.
bleibtmalfeinineurer
02.05.2023, 18:35 Uhr
In der Tat, Perle...
...Suche ich für mein derzeit überwiegend leer stehendes Haus jemanden, der gelegentlich mal nach dem Rechten sieht, wofür ich auch zahlen würde...ich vermute aber, dass Ihnen mehr als 300km Anreise zu weit sind, vielleicht finden Sie ja in Ihrem Umfeld jemanden, der einer aufgeschlossenen, fröhlichen und freundlichen Rentnerin gerne ein entsprechendes Angebot macht ?
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