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Sa, 11:22 Uhr
11.10.2025
Informationen der Bundespolizei

Vergessene Geldkarte verursacht finanziellen Schaden

Eine zurückgelassene Geldkarte hatte einen finanziellen Schaden zur Folge. Am
Mittwochnachmittag teilte eine 31-jährige Deutsche der Bundespolizei mit, dass sie in einer Regionalbahn zwischen Erfurt und Sömmerda ein Ticket am Automaten erworben, jedoch ihre Geldkarte im technischen Gerät vergessen hat...

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Eine bisher unbekannte Person muss sich diese Karte angeeignet haben, denn kurze Zeit später bekam die Frau insgesamt neunmal Abbuchungsmitteilungen in Höhe von jeweils 10 Euro auf ihrem Smartphone. Richtigerweise veranlasste sie unmittelbar die Sperrung der Karte.

Nun muss anhand der Videodaten aus dem Zug und mit dem Geldinstitut ermittelt werden, wer die Karte entwendet hat und wo sie missbräuchlich zum Einsatz kam. Sollte einmal ein derartiges Malheur passieren, gilt es Ruhe zu bewahren und
besonnen zu handeln.

a) Geld- und Kreditkarten können über die bundeweit einheitliche Telefonnummer 116 116 für die weitere Verwendung gesperrt werden. Halten Sie hierfür Personaldaten, die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und Kontonummer bereit.

b) Setzen Sie Ihre Bank über die Sperrung in Kenntnis. Die Erstellung einer Ersatzkarte können Sie unmittelbar mit dem Geldinstitut regeln.

c) Haben Sie den Verdacht, dass die Karte gestohlen wurde oder diese missbräuchlich genutzt wurde? Dann erstatten Sie unmittelbar Anzeige bei der Polizei.

Im Schadensfall sollten Sie wichtige Daten von persönlichen Karten und Dokumenten parat haben. Hilfreich hierfür können sogenannte Datenpässe sein.
Diese gibt es als Checklisten in Papierform und mittlerweile auch in zahlreichen Apps für das Smartphone. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden - seien Sie gut vorbereitet.
Autor: red

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