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Mo, 17:20 Uhr
20.10.2025
Gesamter Kyffhäuserkreis betroffen!

Stallpflicht zum Schutz gegen Geflügelpest verhängt

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems als deutsche Referenzinstitut, hat heute das Landratsamt darüber informiert, dass sich der Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) bestätigt hat...

Geflügelpest am Stausee Kelbra festgestellt  (Foto: emw) Geflügelpest am Stausee Kelbra festgestellt (Foto: emw)


Die Probe wurde vom toten Kranich, der am Freitagmorgen auf einem Feld bei Steinthaleben geborgen wurde, festgestellt. Es handelt sich hierbei um das H5N1-Virus.

Auf Grundlage des nun amtlich bestätigten Verdachtsfalls, erlässt der Kyffhäuserkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz gegen das Virus und gegen die weitere Ver- und Ausbreitung. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Kyffhäuserkreis.

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Demnach darf Geflügel ausschließlich nur so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, untergebracht ist. Des Weiteren sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis untersagt.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also am 21.10.2025 in Kraft und gilt bis deren Widerruf

Neben der aktuellen Aufstallungspflicht (Stallpflicht) gilt für Geflügelhalter im Landkreis weiterhin der Hinweis, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch. Auffällige oder tote Tiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.

Wer tote Wildvögel findet, informiert bitte umgehend die Rettungsleitstelle Nordhausen. Wichtig ist, möglichst genau den Fundort anzugeben. Wir warnen davor, die toten Tiere anzufassen oder aufzusuchen. Die Tiere werden dann von fachlich geschultem Personal eingesammelt

Das Veterinäramt des Kyffhäuserkreises ist erreichbar unter Tel. 03632-741 460 oder per E-Mail an Vet@kyffhaeuser.de.

Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachung/.
Autor: emw

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Kommentare
EPetras
21.10.2025, 18:54 Uhr
Geflügelindustrie ist das Problem
Schon bevor die Kraniche erkrankten, trat das Virus an verschiedenen Orten Deutschlands in Ställen auf, die in der Regel gegen Wildvögel gesichert waren. Sogar eine Elterntierhaltung war dabei, die in der Regel besonders in Ställen abgesichert sind. Vor Infektion der Kraniche standen 19 meist große Geflügelhaltungen nur 7 einzelnen Wildvögeln gehenüber (Quelle TSIS und NDR). Warum nun Stallpflicht, wenn doch die Tiere vor allem in Ställen erkrankten? Und wo steckten sich die Kraniche an? Hier kommt das Stettiner Haff infrage, das Ornithologen zufolge auf ihrer Route lag. Dort befindet sich ein großer Geflügelschlachthof. Es sollten endlich die Austräge, Abwässer, Kot-Kadaver- und Geflügeltransporte systematisch getestet werden, um solche Fälle zu vermeiden und die Geflügelgrippe wirklich effektiv einzudämmen, statt mit Stallpflicht Freilandhaltungen zu quälen, die zum Großteil gar nicht betroffen sind!
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