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Mi, 10:50 Uhr
12.11.2025
Landratsamt Kyffhäsuser informiert:

Aktueller Stand zur Wildvogel- und Geflügelpest

Die Schutzmaßnahmen gelten weiter! Die Zahl der verendeten Wildvögel, die auf dem Gebiet des Kyffhäuserkreises gefunden werden, ist aktuell rückläufig. In den vergangenen drei Tagen hat es keinen neuen Fund gegeben...

Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei der Suche nach verendeten Wildvögeln am Stausee Kelbra (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis - Andrea Hellmann) Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei der Suche nach verendeten Wildvögeln am Stausee Kelbra (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis - Andrea Hellmann)


Am 17. Oktober war der erste positiv auf den Erreger der Geflügelpest getestete Kranich am Stausee Kelbra gefunden worden. Seitdem haben Mitarbeiter des Landratsamtes 147 Wildvögel am Stausee und an weiteren zehn Orten im Kyffhäuserkreis geborgen. Es handelt sich dabei um 131 Kraniche, zwei Silberreiher, zwei Kormorane, sechs Schwäne, zwei Bussarde, einen weiteren nicht identifizierbaren Greifvogel, eine Möwe, eine Nilgans und eine Saatgans.

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Die Bergung der Tiere rund um die Numburg am Stausee Kelbra gestaltet sich schwierig. Nach einem ersten Einsatz der freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kyffhäuserland am Wochenende des 18. Und 19. Oktobers übernehmen fachlich geschulte Mitarbeiter aus der Kreisverwaltung die Bergung der Tiere.

Auf einer Strecke von rund 2,5 Kilometern zwischen dem Zeltplatz Kelbra und der Kreisgrenze nach Nordhausen wird der Stausee im Uferbereich sowie in Wassernähe aktuell alle zwei Tage abgesucht. Dabei müssen strenge Hygieneschutzmaßnahmen beachtet und Schutzkleidung getragen werden.

Die Bergung gestaltet sich mitunter als äußerst schwierig, sodass sehr vereinzelt Tiere nicht geborgen werden können.

Die Stallpflicht, die seit dem 21. Oktober besteht, bleibt vom Rückgang der Funde unberührt. Die Risikobewertung bleibt bestehen. Weiterhin gilt ein Betretungsverbot für den Uferbereich des Stausees Kelbra. Im gesamten Landkreis sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen untersagt.

Auch die Überwachungszone, die aus dem bestätigten Fall in einer Geflügelhaltung in Sachsen-Anhalt für die Orte Badra, Steinthaleben, Bendeleben, Rottleben, Stadt Bad Frankenhausen und den Ortsteil Udersleben resultiert, bleibt bestehen, bis es ein Signal zur Aufhebung aus dem Nachbarlandkreis gibt.



Autor: emw

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