eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Sa, 10:02 Uhr
07.02.2026
TÜV Thüringen unterstützt Forderung

Schärfere Regelungen für alkoholisierte Radfahrer

Fahren unter Alkohol zählt zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Allein in Thüringen war bei fast jedem siebten Verkehrsunfall Alkohol im Spiel, dabei kamen allein 2024 neun Personen ums Leben. Auch Rad- und Pedelec-Fahrende machen da keine Ausnahme, ganz im Gegenteil...

Ein Schwerpunkt bei den durch Radfahrende verursachten Verkehrsunfällen ist auch hier das Fahren unter Alkoholeinwirkung. Weil hierbei momentan eine 1,6-Promille-Grenze gilt, sprachen sich zahlreiche Verkehrsexpertinnen und -experten beim 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar für strengere Grenzwerte und höhere Bußgelder für alkoholisierte Radfahrer aus. Der TÜV Thüringen unterstützt diese Empfehlungen und Forderungen vollumfänglich.

Anzeige symplr (1)
Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar werden alljährlich die wichtigsten Themen rund um Sicherheit im Straßenverkehr diskutiert. Der Arbeitskreis II „Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs“ befasste sich beim VGT 2026 besonders mit den Gefahren, die von alkoholisierten Rad- und Pedelec-Fahrenden ausgehen. Die in den letzten zehn Jahren gestiegenen Unfallzahlen geben Anlass, sich erneut an den Gesetzgeber zu wenden.

So war 2024 jede sechste im Straßenverkehr getötete Person ein Radfahrer (16,0 Prozent), 441 Radfahrende verstarben bei einem Unfall, darunter 192 mit einem Pedelec. Gegenüber 2014 ist die Zahl der getöteten Radfahrenden um 11,4 Prozent gestiegen, obwohl sich die Zahl der Verkehrstoten insgesamt um 18,3 Prozent verringert hat. Dieser gegenläufige Trend ist auch auf den stark gestiegenen Fahrradbestand zurückzuführen. Laut dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat sich dieser in den letzten zehn Jahren um 23 Prozent von 72 auf 88,7 Millionen Fahrräder und Pedelecs erhöht. Die Empfehlungen und Forderungen der Experten sollen der Politik wichtige Hinweise für die Gesetz- und Verordnungsgebung liefern.

Verkehrspsychologin Ilka Rethfeldt vom TÜV Thüringen hat klare Worte: „Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von ‚groben‘ Fahrfehlern auftritt. Aus der Unfallforschung wissen wir auch, dass das Unfallrisiko bei einem Alkoholspiegel von 1,1 Promille zehnmal so hoch wie bei einem nüchternen Fahrer ist. Viele weichen gerade an prädestinierten Tagen wie Fasching oder Vatertag auf das Fahrrad aus, aber auch an anderen Tagen wird die Heimfahrt aus Biergarten oder Kneipe gerne mit dem Fahrrad absolviert. Die Unfallzahlen zeigen, dass wir niedrigere Grenzwerte und höhere Bußgelder für alkoholisierte Radfahrende brauchen“, so die Leiterin des Instituts für Verkehrssicherheit vom TÜV Thüringen. „Bisher werden Radfahrende, wenn sie keine Ausfallerscheinungen haben, erst ab einer Alkoholkonzentration von 1,6 Promille belangt“, beklagt Ilka Rethfeldt.

Im Interesse des Ziels der „Vision Zero“ weist der Arbeitskreis darauf hin, dass das Führen aller Fahrzeuge im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss Gefahren für die Verkehrssicherheit birgt und formuliert folgende Empfehlungen:
  • Es soll ein Bußgeldtatbestand eingeführt werden, mit welchem das Führen eines Fahrrades oder Pedelecs unter dem Einfluss einer bestimmten Alkoholmenge als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden kann.
  • Unter Betracht der vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse soll der Alkoholgrenzwert in diesem neuen Bußgeldtatbestand bei 1,1 Promille Blutalkohol bzw. 0,55 mg/l Atemalkohol liegen.
  • Der Arbeitskreis empfiehlt für den neuen Bußgeldtatbestand beim Erstverstoß eine mit einem Punkt bewehrte Regelgeldbuße in Höhe von 250 Euro.
  • Bei einer wiederholten Verwirklichung des neuen Bußgeldtatbestandes würde dies entsprechend dem geltenden Recht die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Der Arbeitskreis empfiehlt, hiervon keine Ausnahmeregelung einzuführen.
  • Die Verkehrssicherheitsforschung wird gebeten, sich verstärkt der Frage zuzuwenden, ob bei Pedelecs, insbesondere bei schweren Pedelecs (z.B. Lastenfahrräder), nicht sogar strengere Alkoholgrenzwerte geboten sind.
  • Alle Träger der Verkehrssicherheitsarbeit werden aufgefordert, verstärkt und dauerhaft über die Wirkungen von Alkohol im Straßenverkehr und über die entsprechenden Rechtsfolgen aufzuklären.
  • Der Gesetzgeber wird aufgefordert, entsprechende Mittel für Forschung und Prävention zur Verfügung zu stellen.
  • Die strengeren Alkoholgrenzwerte für E-Scooter bedürfen derzeit keiner Abänderung.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Lautaro
07.02.2026, 14:39 Uhr
Irjendwann reicht es aber !
Niemand von uns behagt der Gedanke, einen seiner Lieben an einen betrunkenen Autofahrer zu verlieren.
Aber wenn sich jemand bewusst gegen ein 1-3 tonnen Gefährt entscheidet und mit dem Drahtesel nach 3 Bier nach hause kommen möchte ?
Diesen Menschen zu kriminalisieren ist ja wohl....
Urteilen sie selbst !
Wanderwölfin
07.02.2026, 16:56 Uhr
64.Verkehrsgerichtstag
Es müsste die MPU für Berufskraftfahrer mit Personenbeförderung abgeschafft werden. Denn sonst wird man mit einem besoffenen Fahrradfahrer auf eine Stufe gestellt.
Wyatt Earp
07.02.2026, 20:40 Uhr
TÜV Thüringen lebt auch nicht mehr in dieser Welt
die angebotenen Vorbereitungskurse des TÜV für MPU sollen wohl zur Gewinnmaximierung ausgebaut werden. Vermutlich werden sich auch genug Politiker finden, die das Spiel mitspielen.

Wen schädigt im Normalfall ein alkoholisierter Radfahrer? Richtig - in der absoluten Mehrzahl der Fälle nur sich selbst! Werden zum Beispiel Skifahrer mit konsumierten Eierpunsch, die auf der Piste oder Loipe fahren ebenfalls kriminalisiert?
Was kommt als Nächstes, wie man Menschen ausplündern, bevormunden, kontrollieren, einschüchtern,...kann?

Wann kommt in diesem Land endlich einmal jemand auf die Idee, dass man Regeln dort einsetzt, wo es nötig und sinnvoll ist?
Lautaro
07.02.2026, 22:57 Uhr
Genau das meine ich @Wyatt Earp !
Wenn ich unter Alkohol mit einem Tonnengefährt meine Mitbürger gefährde, dann ist es folgerichtig, dass ich dann 1 bis 2 Jahre kein Fahrzeug mehr führen darf.
Aber ein Fahrrad ?
Ich habe erst 15 Jahre nach der Wende von diesem Unsinn erfahren..
Ein Fahrrad !!!!!
Kobold2
07.02.2026, 22:59 Uhr
Gute Idee
Als sinnvolle Regel halte es nicht nur ich, dass man Senioren analog zu Berufskraftfahrern, ab einem bestimmten Alter regelmäßig auf ihre gesundheitliche Tauglichkeit untersucht, so wie es in anderen europäischen Länder schon lange handhabt wird.
Eine weitere gute Idee war es mal vor Jahren die zul. Höchstgeschwindigkeit für LKW ab 7,5t zul GG ausserhalb von Ortschaften auf Bundes und Landstrassen herauf zusetzen, wie auch im Großteil von Europa gehandhabt.
Wurde aber genauso wenig umgesetzt, wie das Überholverbot für LKW auf der A4 im Jagdbergtunnel nach dem erfolgreichen Pilotprojekt.
wehmeyer
08.02.2026, 00:08 Uhr
Gewinnmaximierung...
....für den TÜV durch die Gelddruckmaschine "MPU"!! Diese gehört schon lange auf den Prüfstand denn man ist nur der Willkür des jeweiligen untersuchenden Arztes ausgesetzt, ohne fest definierte Regeln. Allein der Fakt, das man "nur" unter Einhaltung von 1 Jahr ohne Alkohol diese Gängelei besteht, sollte abgeschafft werden bzw. der Zeitraum angepasst werden! In der heutigen Zeit, wo Politiker das ganze Land vor die Wand fahren und die Wirtschaft auf den tiefsten Punkt der Geschichte angekommen ist, erträgt man teilweise diesen Umstand und die falsche Politik ohne Alkohol nicht! man sollte darüber ernsthaft nachdenken lieber eine MPU für Berufspolitiker einzuführen die erst wieder Ämter besetzen dürfen, wenn sie diese bestehen!
Anmerkung techn. Support:
Wie wäre es mit einer MPU für Kommentatoren?
Wanderwölfin
08.02.2026, 11:36 Uhr
MPU
So mancher weiß wahrscheinlich nicht, wie tief ein Berufskraftfahrer alle 5 Jahre in die Tasche greifen muss,um die MPU zu bezahlen.Das bezahlt nicht in jedem Falle der Arbeitgeber. Ein Bier 🍺 trinkender Fahrradopi weiß das schon gar nicht.
Gehard Gösebrecht
08.02.2026, 11:55 Uhr
Nicht ganz richtig
Ein alkoholisierter Radfahrer kann auch einen schweren Unfall mit großen Sachschaden verursachen.
Ein LKW und oder PKW muss diesen wegen seiner Fahrweise und Reaktion ausweichen und knallt z.B. mit dem Gegenverkehr zusammen.
Tote und Verletzte zur Folge.
Und dann?
Also nix mit nur Radfahrer.
KeinKreisverkehr
09.02.2026, 09:32 Uhr
Tote Radler, wegen Alkohol?
Es ist schon abstrus, dass eine Herabsetzung der Promillegrenze für Radler begründet wird mit steigenden Unfallzahlen und Toten, ohne dabei konkrete Zahlen zu nennen wie viele der Tote und verunfallten überhaupt alkoholisiert waren?

Wenn man ein bisschen den Medien lauscht und die Statistiken ansieht dann merkt man ganz schnell wo Radler sterben. Abbiegeunfälle wegen nicht gewährter Vorfahrt ist auf Platz 1. Dagegen könnte man wirklich was tun. Bessere Infrastruktur zb., stattdessen nur Symbolpolitik.
Meine Vermutung wäre, dass mehr Radler wegen betrunkenen Autofahrern sterben als betrunkene Radler wegen Ihrer Trunkenheit.

Ich bin übrigens für eine 0 Toleranz Grenze bei Drogen und Alkohol. Egal mit welchem Fahrzeug. Wer am Straßenverkehr teilnimmt hat Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen und dieser sollte man auch gerecht werden.
Waldemar Ceckorr
09.02.2026, 15:59 Uhr
so richtig vorstellen kann ich mir das nicht,
liebe wanderwölfin, das berufskraftfahrer alle 5 jahre zur MPU muss.
wer dahin geschickt wird hat doch eigentlich wegen irgendwelcher vergehen schon
seinen lappen abgeben müssen.
mglw. erstmal den unterschied zwischen MPU und fahrtauglichkeitsprüfung klären oder erklären lassen.

der waldi
Wanderwölfin
09.02.2026, 19:56 Uhr
MPU
Lieber Waldi, es betrifft die Personenbeförderung ab 50 Jahren. Nicht die LKW Fahrer, die sind Gott sei Dank noch davon verschont.
Waldemar Ceckorr
09.02.2026, 22:42 Uhr
ok sie haben recht liebe wanderwölfin
und ich meine ruhe.

der waldi
OkBoomer
10.02.2026, 09:40 Uhr
Ein Glück...
hat euch noch nie ein besoffener Fahrradfahrer umgefahren. Auch ein Fahrrad kann fürchterlich wehtun. Abgesehen davon, dass es auch nicht angenehm ist, wenn dir einer von diesen ins geparkte Auto kracht. Finde ich also richtig. Die nehmen am Straßenverkehr teil, sollen sich also auch an die Vorschriften halten.
Kommentar hinzufügen
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)