eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 10:49 Uhr
11.12.2013

Kein Geld verschenken

Herr und Frau K. aus Nordthüringen kündigten Mitte 2012 vorzeitig ihre im Jahr 2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen. Doch mit der Kündigung kam zunächst der Schock. So wie viele Betroffene erhielten sie von ihrem eingezahlten Geld kaum etwas zurück. Warum, fragen sie sich...


Schuld sind die hohen Abschlusskosten und deren nachteilige Verrechnung. Von den ersten Versicherungsbeiträgen werden in der Regel zunächst die Abschluss- und Vertriebskosten getilgt. Das Ergebnis sind geringe Rückkaufswerte, wenn der Vertrag in den frühen Jahren gekündigt wird.

Anzeige symplr (1)
Das änderte sich mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs sowie nachfolgender Rechtsprechung. Ehemalige Kunden, die vorzeitig aus einer Lebensversicherung ausgestiegen sind, können nun auf Nachzahlung hoffen. Familie K. schrieb mehrfach die Versicherung an. Ein Jahr lang rangen die Betroffenen allein um ihre Ansprüche, bevor die Versicherung der Aufforderung nachkam, den Rückkaufswert der Versicherungen neu zu berechnen und dem Ehepaar die zustehende Nachzahlung zu überweisen. Fast 900 Euro erhielten Herr und Frau K. jetzt von der Versicherung zurück. Nicht freiwillig und nicht sofort. Erst nachdem sich die Verbraucherzentrale einschaltete, kam binnen einer Woche Antwort.

„Kein Einzelfall“, so Fachberaterin Marianne Stietz. „Wer wissen möchte, ob er berechtigete Forderungen geltend machen kann, sollte nicht lange warten, sondern sich gleich an die Verbraucherzentrale wenden. Hier werden Ratsuchende mit persönlicher Beratung unterstützt.“ Und wer Erfolg hatte, sollte ruhig seinen Verwandten, Bekannten und Freunde darüber berichten und sie ermuntern, in ähnlichen Situationen nicht klein beizugeben.

Fragen rund um Lebensversicherungen beantworten Ihnen die Fachberater für Finanzdienstleistungen. Termine erhalten Sie in Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle oder unter Telefon 0361 55514-0.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)