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Fr, 15:34 Uhr
10.01.2014

Zur Erhebung der Kirchensteuer

Um bestehende Verunsicherungen in der Bevölkerung abzubauen, gibt es Hinweise von Kristóf Bálint vom Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen


Die Landeskirche teilt dazu mit:

Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird automatisiert. Finanzdezernent Große: „Nur der Zahlungsweg ändert sich“.

Viele Bankkunden werden derzeit von ihren Finanzinstituten über die auf die Kapitalertragssteuer zu erhebende Kirchensteuer informiert. Hintergrund ist, dass ab 2015 das Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge vereinfacht und automatisiert wird. Die zum Abzug der Kirchensteuer verpflichteten Banken erhalten dann vom Bundeszentralamt für Steuern auf
elektronischem Weg eine verschlüsselte Mitteilung zur Einbehaltung der Kirchensteuer.

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Kirchenmitglieder müssen künftig keinen gesonderten Antrag mehr stellen, damit die Kirchensteuer von den Banken einbehalten und an die Finanzämter abgeführt wird.

Die Mitteilungen der Finanzinstitute haben Kirchenmitglieder und auch Nichtmitglieder verunsichert. Stefan Große, Finanzdezernent der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), stellt klar: „Es geht dabei nicht um eine neue Steuer, auch nicht um eine Steuererhöhung, sondern nur um einen vereinfachten Zahlungsweg. Wer als Kirchenmitglied bisher auf seine Spareinlagen keine Steuern
gezahlt hat, weil deren Zinsen unter der Freibetragsgrenze blieben, wird zukünftig auch keine Kirchensteuer auf seine Zinsen zahlen. Und wer so große Kapitalerträge hat, dass sie über der Freibetragsgrenze liegen und besteuert werden, hat auch bisher schon hierauf Kirchensteuer abgeführt.“

Große weist ausdrücklich darauf hin, dass Kirchensteuern nur von Kirchenmitgliedern erhoben werden. Dies gelte selbstverständlich auch für die Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird.

Das neue Verfahren erfüllt die hohen Anforderungen des Datenschutzes. Bankmitarbeiter erfahren nicht, welcher Kirche der Kunde angehört. Wer dennoch nicht möchte, dass seine Bank Daten übermittelt bekommt und die Kirchensteuer dort einbehalten wird, kann Widerspruch einlegen und einen Sperrvermerk setzen lassen. Dann müssen die Kapitalerträge zur Festsetzung der Kirchensteuer
weiterhin im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Allen, die Fragen zur Kirchensteuer haben, steht das gebührenfreie Kirchensteuertelefon der EKM zur Verfügung: 0800-7 137 137.
Weitere Informationen unter: www.kirchenfinanzen.de - www.kirchenabgeltungssteuer.de
Bei Rückfragen: Sabine Schulze, 0162-2048557; Dorothea Ermisch, 0361-51800 512
Autor: khh

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