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Do, 23:46 Uhr
22.05.2014

Verbot von Wildtieren im reisenden Zirkus

In der kn Facebook-Diskussion meldete sich auch Bundestierärztekammer zu Wort und fordert ein Verbot von Wildtieren im reisenden Zirkus. Hier Wortlaut der Pressemeldung...

BTK | Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus auf Reisen. Eine artgemäße und verhaltensgerechte Wildtierhaltung ist praktisch nicht möglich, da reisende Zirkusse häufig ihren Standort wechseln und Gastspiele mitten in der Stadt durchführen. „Wildtiere sind im Zirkus heute nicht mehr akzeptabel, denn die Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Wildtieren haben sich stark erweitert“ betont Prof. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. „Die Zirkuswagen sind in der Regel klein und in der Manege müssen die Wildtiere ein festgelegtes Bewegungsprogramm durchführen. In den temporären Gehegen können die Tiere keine Reviere einrichten, sich also nie „zuhause“ fühlen, auch wenn sie dort mehr Bewegungsfreiheit haben“ erklärt Mantel. „Aus Sicht des Tierschutzes ist ein Verbot von allen Wildtierarten im Zirkus angezeigt. Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel in der gesamten Politik.“ Der Bundesrat hat bereits 2003 eine Empfehlung zum Verbot von Wildtieren im Zirkus ausgesprochen.

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An die Haltung von Wildtieren werden heute hohe Anforderungen gestellt. Das Tierschutzgesetz dient dabei als Grundlage. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass die Unterbringung eines Tieres artgemäß, bei exotischen Wildtieren daher oft klimatisiert, sein muss. Die Ernährung und Gruppenzusammensetzung müssen arttypisch gestaltet und das artgemäße Verhalten möglich sein. Diese Vorgaben sind auch in den Gehegen auf Reisen sicherzustellen. Wanderzirkusse bzw. reisende Zirkusse können diesen Anforderungen aufgrund ihrer Standortwechsel und Tiervorführungen heute zu oft nicht mehr gerecht werden. Beispielsweise das „Weben“ bei Elefanten, ein sich immer wiederholendes, seitliches Hin- und Herbewegen von Kopf, Rüssel und Vorderbeinen auf einer Stelle, wird heute als Anzeichen von Stress und „Schaden“ im Sinne des Tierschutzgesetzes gewertet. Dort ist geregelt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

Ausbrüche von Bären, Elefanten und anderen Wildtieren an Gastspielorten belegen ferner die problematischen Sicherheitsvorkehrungen bei temporären Gehegen. Dabei können im schlimmsten Fall Zirkustiere ihr Leben verlieren, wie ein Braunbär in Kassel in 2009. Im allerschlimmsten Fall kommen Menschen zu schaden. Der Zirkus als Kulturgut kann auch ohne Wildtiere erhalten bleiben, wie diverse Unternehmen mit großem Erfolg beweisen.
Autor: khh

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