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Do, 14:06 Uhr
03.12.2015
Bundespolitiker äußern sich

Neues aus Berlin (85)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Steffen-Claudio Lemme (SPD) zum Thema: „Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen“. Lemme: „Behinderung darf keine Armutsfalle sein“...

Anlässlich des heutigen Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen erklärt der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen-Claudio Lemme:

„Immer noch viel zu häufig stoßen Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich, beim Wohnen, auf dem Arbeitsmarkt und in ihrer Freizeit auf Barrieren. Oftmals werden sie so daran gehindert, selbstbestimmt zu leben und überall mit dabei zu sein.

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Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, die Lebenssituation der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu verbessern. Dabei ist nicht nur eine umfassende Barrierefreiheit von Bedeutung. Für ein selbstbestimmtes Leben sind vor allem Nachteilsausgleiche und Assistenzleistungen zentral. Eines der wichtigsten behindertenpolitischen Vorhaben dieser Wahlperiode ist deshalb die Reform der Eingliederungshilfe.

Mit dem Bundesteilhabegesetz, das 2016 verabschiedet und 2017 in Kraft treten soll, wird die Eingliederungshilfe endlich aus dem ‚Fürsorgesystem‘ herausgeführt. Damit wollen wir spürbare Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensprüfung umsetzen. Denn eine Behinderung darf keine Armutsfalle sein, weder für Menschen mit Behinderungen noch für ihre Familien. Menschen mit Assistenzbedarf müssen mehr als nur 2.600 Euro ansparen dürfen. Zur Bedarfsermittlung wird es zukünftig bundeseinheitliche Verfahren geben. Darüber hinaus werden die Personenzentrierung und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt und ein trägerunabhängiges Beratungsangebot geschaffen.

Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen außerdem mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Mit der flächendeckenden Einführung des Budgets für Arbeit werden wir den Übergang zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt flexibler gestalten.“

Wahlkreisbüro Steffen-Claudio Lemme
Autor: khh

Kommentare
Micha123
03.12.2015, 19.42 Uhr
Herr Lemme (SPD) und seine Armutsfalle
„Behinderung darf keine Armutsfalle sein“

Solche suspekten Äußerungen!
Liebe Genossen - Herr Lemme, Volksvertreter im Bundestag und in den Ländern - Ihr habt doch in den letzten Jahren selbst für immer mehr "Armutsfallen" gesorgt!!

Ein kleines Beispiel (nur ein Beispiel von vielen):

Bis Ende 2012 gab es einen Rundfunkgebührenstaatsvertrags... jeder kennt dieses noch - man durfte fleißig in die GEZ einzahlen!

Behinderte Menschen sind in der Regel Menschen, welche auf jeden Cent achten müssen. Gerade ältere Menschen - Rentner - haben keine Chance ihren "Verdienst" aufzubessern.

Da gibt es einen Schwerbehindertenausweis.. dieser dient als Nachweis für betroffene Behinderte.
Es gibt da Schweregrade (bis 100%) und sogenannte Merkzeichen.
Es sind Nachteilausgleiche, welche der Behinderte dadurch hat - gegenüber einem gesunden Menschen.
Zum Beispiel kann der Behinderte eine Befreiung von KFZ Steuern beantragen - unter bestimmten Auflagen!
Alles schön und gut so - es sind Dinge, welche es seit zig Jahren gibt.

Hier einmal am Rand die Merkzeichen:

aG Außergewöhnliche Gehbehinderung (man kann Antrag auf einen Ausweis stellen, der es ermöglicht auf Behindertenparkplätzen zu parken)

G Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

H Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes (da gibt es einen Steuerfreibetrag, für die, die noch Steuern zahlen)

Bl Blind (dadurch kann man Blindengeld beantragen)

Gl Gehörlos

B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

RF Ermäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 auf Antrag, die Möglichkeit der vollständigen Befreiung allein wegen des Merkzeichens RF ist seit dem 1. Januar 2013 entfallen


Und da kommen wir nun einmal zum Punkt! Das Merkzeichen RF.

Denn ich kenne da einen Fall - da hat ein Behinderter seit 1999 unter anderem das Merkzeichen RF. Er war von sämtlichen GEZ Gebühren befreit.
Ist ja auch klar.. der Nachteil ist der, dass er durch die Behinderung kaum noch an öffentlichen Veranstaltungen, Konzerten usw. teilhaben kann. Dafür soll er dann eben nicht noch zu Hause Geld bezahlen, wenn er sich das Konzert im Fernsehen ansieht oder Musik im Radio hört.

Da aber jeder weiß.. - welch abgezockter "Verein" die GEZ war/ist - so wurde auch bei dieser behinderten Person immer wieder versucht Geld zu "entwenden".
Ständig mussten Nachweise erbracht werden usw. Trotz Befreiung erhielt man Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, sogar Androhungen von Vollstreckung.
Das ging soweit, bis sich der Betroffene an den Petitionsausschuss im Landtag gewand hat. Von dort erhielt er dann die Bestätigung, dass er unbefristet - auf Lebzeiten von GEZ Gebühren befreit ist. So gab dann auch die GEZ Ruhe.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 trat in Deutschland der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) an die Stelle des bisherigen Rundfunkgebührenstaatsvertrags.
Das Kind hatte nun einen neuen Namen! Diesen Staatsvertrag stimmten alle Länder zu - mit einem Vermerk, dass ja die meisten Länder SPD geführt sind - liebe (sozialen) Genossen!!!

Plötzlich musste nun der betroffene Behinderte, welcher ja unbefristet befreit ist - wieder zahlen!?!
Zwar keine 17,50 EUR sondern den ermäßigten Satz von 5,83 EUR im Monat.
Macht Rund 70 EUR im Jahr! Das ist schon eine Menge Geld, gerade für behinderte Menschen, welche genügend andere Kosten und Nachteile durch die Behinderung haben!!!

Wieder ging der Streit los. Aber es gab kein Verständnis. Verweigerte man die Zahlung, gab es Mahnungen, Mahngebühren - wieder bis hin zu Vollstreckungsdrohungen!
Die Verantwortlichen hatten kein Nachsehen - Gesetz ist Gesetz! Man hätte ja nun zum Beispiel bei den Fernsehinhalten ein reichhaltiges Angebot - so die Aussagen. Man hat Online Angebote der Sender, dass verursacht alles Kosten und muss bezahlt werden.. .
Klar - jeder Behinderte ist ja nun IT Experte und surft im Netz und sieht sich dort Filmchen in Mediatheken von ARD und ZDF an.. . Dabei haben doch die meisten Betroffenen noch nicht einmal Internet, einen PC oder gar einen Smart TV.. .

Auf Kosten der Behinderten bereichern sich hier wieder einmal unsere öffentlich-rechtlichen Sender!
Vielleicht gab es vor 2013 eine Million Menschen mit Merkzeichen RF - welche befreit waren.
Da kassiert man nun im Jahr 70 Millionen - und das ist eine Menge Geld!!!
Wie "sozial" ist das denn? Wie vereinbart man das mit der Aussage "Behinderung darf keine Armutsfalle sein". Das sind doch nur "Nebelbomben" weltfremder Politiker!!


Am Rande...
Der WDR Intendant Thomas „Tom“ Buhrow hat ein Jahresgehalt von 367.232,00 Euro - das sind monatlich 30.600 Euro!!!
Gehen wir einmal davon aus, dass er vielleicht (glücklicherweise) nicht behindert ist und so keine Ermäßigung erhält, so muss er aber auch die gleichen 17,50 Euro im Monat bezahlen..
Wo ist da die Gerechtigkeit??
Und was sind das für wahnsinnige Gehälter???
Kein Wunder, wenn befreite Behinderte nun zahlen müssen!!
Und es gibt ja nicht nur einen Intendanten.. jeder Sender hat einen... hat einen Stellvertreter usw.
Ein Wasserkopf ohne Ende, welcher natürlich bezahlt werden muss!

Wohl dem.. der nicht behindert ist.
Die Politiker umschreiben immer alles schön.. dabei sind es die wahren "Fallensteller"!
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