Fr, 17:01 Uhr
07.10.2016
kn-Forum
Nicht gewollt oder nicht gewusst
1989 war die Wende. Viele Bürger aus den Altbundesländern wurden nicht nur in Thüringer Behörden untergebracht und sie blieben, obwohl wir selbst fähige Menschen hatten diese Posten zu begleiten, so beginnt ein Leserbrief der kn erreichte...
Diese Bürger kannten doch gar nicht unser unterdrücktes Leben in der ehemaligen DDR. Auf Biegen und Brechen mussten Abgabengesetze her und wieder zu Ungunsten der Grundstückseigentümer in Thüringen und wieder konnten und durften wir uns nicht dagegen wehren.
Nicht gewollt oder nicht gewusst, dass in anderen Bundesländern, wie z. B. in Baden-Württemberg, es auch anders ging, musste ein Kommunalabgabengesetz erlassen werden, in dem vorgeschrieben war, dass Kommunen Straßenausbaubeiträge erheben müssen.
Das Thema Straßenausbaubeiträge war ständiges Streitthema in Kommunen. Vetternwirtschaft dabei wollten weder die Landesregierung, weder die Kommunalaufsicht, noch die Verwaltung erkennen. Hinzu kam, dass die von Ministerien ausgereichten Fördermittel zur Herstellung von Straßen selten so verwendet wurden, wie es die ANBest-GK, die Bestandteil des Fördermittelbescheides sind, vorschreibt.
Von der Kommunalaufsicht hier im Kyffhäuserkreis wurden diese Beitragsberechnungen nie beanstandet, - nicht gewollt oder nicht gewusst im Gegenteil, Widerspruchsführende bekamen ablehnende Bescheide, für die noch Gebühren erhoben wurden, anstatt die Kommunen anzuweisen, die Beitragsbescheide richtig zu berechnen. Wenn aber eine Kommune nach Ansicht der Kommunalaufsicht zu Ungunsten berechnet wurde, musste nachberechnet werden und die Grundstückseigentümer mussten mehr bezahlen.
Aber das soll ja nun alles Geschichte werden, denn Artikel folgt
Doris Weber
Oberheldrungen
Autor: khhDiese Bürger kannten doch gar nicht unser unterdrücktes Leben in der ehemaligen DDR. Auf Biegen und Brechen mussten Abgabengesetze her und wieder zu Ungunsten der Grundstückseigentümer in Thüringen und wieder konnten und durften wir uns nicht dagegen wehren.
Nicht gewollt oder nicht gewusst, dass in anderen Bundesländern, wie z. B. in Baden-Württemberg, es auch anders ging, musste ein Kommunalabgabengesetz erlassen werden, in dem vorgeschrieben war, dass Kommunen Straßenausbaubeiträge erheben müssen.
Das Thema Straßenausbaubeiträge war ständiges Streitthema in Kommunen. Vetternwirtschaft dabei wollten weder die Landesregierung, weder die Kommunalaufsicht, noch die Verwaltung erkennen. Hinzu kam, dass die von Ministerien ausgereichten Fördermittel zur Herstellung von Straßen selten so verwendet wurden, wie es die ANBest-GK, die Bestandteil des Fördermittelbescheides sind, vorschreibt.
Von der Kommunalaufsicht hier im Kyffhäuserkreis wurden diese Beitragsberechnungen nie beanstandet, - nicht gewollt oder nicht gewusst im Gegenteil, Widerspruchsführende bekamen ablehnende Bescheide, für die noch Gebühren erhoben wurden, anstatt die Kommunen anzuweisen, die Beitragsbescheide richtig zu berechnen. Wenn aber eine Kommune nach Ansicht der Kommunalaufsicht zu Ungunsten berechnet wurde, musste nachberechnet werden und die Grundstückseigentümer mussten mehr bezahlen.
Aber das soll ja nun alles Geschichte werden, denn Artikel folgt
Doris Weber
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Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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