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Fr, 17:01 Uhr
07.10.2016
kn-Forum

Nicht gewollt oder nicht gewusst

1989 war die Wende. Viele Bürger aus den Altbundesländern wurden nicht nur in Thüringer Behörden untergebracht – und sie blieben, obwohl wir selbst fähige Menschen hatten diese Posten zu begleiten, so beginnt ein Leserbrief der kn erreichte...

Diese Bürger kannten doch gar nicht unser unterdrücktes Leben in der ehemaligen DDR. Auf Biegen und Brechen mussten Abgabengesetze her und wieder zu Ungunsten der Grundstückseigentümer in Thüringen und wieder konnten und durften wir uns nicht dagegen wehren.

Nicht gewollt oder nicht gewusst, dass in anderen Bundesländern, wie z. B. in Baden-Württemberg, es auch anders ging, musste ein Kommunalabgabengesetz erlassen werden, in dem vorgeschrieben war, dass Kommunen Straßenausbaubeiträge erheben müssen.
Das Thema Straßenausbaubeiträge war ständiges Streitthema in Kommunen. Vetternwirtschaft dabei wollten weder die Landesregierung, weder die Kommunalaufsicht, noch die Verwaltung erkennen. Hinzu kam, dass die von Ministerien ausgereichten Fördermittel zur Herstellung von Straßen selten so verwendet wurden, wie es die ANBest-GK, die Bestandteil des Fördermittelbescheides sind, vorschreibt.

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Von der Kommunalaufsicht hier im Kyffhäuserkreis wurden diese Beitragsberechnungen nie beanstandet, - nicht gewollt oder nicht gewusst – im Gegenteil, Widerspruchsführende bekamen ablehnende Bescheide, für die noch Gebühren erhoben wurden, anstatt die Kommunen anzuweisen, die Beitragsbescheide richtig zu berechnen. Wenn aber eine Kommune nach Ansicht der Kommunalaufsicht zu Ungunsten berechnet wurde, musste nachberechnet werden und die Grundstückseigentümer mussten mehr bezahlen.
Aber das soll ja nun alles Geschichte werden, denn … Artikel folgt

Doris Weber
Oberheldrungen
Autor: khh

Anmerkung der Redaktion:
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Kommentare
ObjektiveMeinung
10.10.2016, 09:55 Uhr
krude Vergleiche von Frau W.
Sehr geehrte Frau Weber,

vielleicht ist ihnen nicht bewusst das es 1990 nicht ausreichend Beamte und Angestellte gab die sich mit westdeutschem Recht und Vorschriften auskannten. Die "Einheimischen" mussten ja erst entsprechend ausgebildet und umgeschult werden. Außerdem waren auch nicht alle weiter tragbar aufgrund von gewissen Mitgliedschaften ... etc.

Mir selbst zum Beispiel sind genug Personen bekannt die auch nach 1990 weiter in der Verwaltung von Ort Kreis und Land arbeiten oder nach 1990 erst zur Verwaltung gekommen sind. Außerdem sollten sie vielleicht dankbar sein, dass so qulifizierte Bürger nach Thüringen gekommen und geblieben sind. Unser aktueller Ministerpräsident ist ja so einer. Und vielleicht braucht es manchmal einen zugezogenen wenn die einheimischen Kandidaten Totalausfälle sind (Althaus, Lieberknecht).

Aber um jetzt auf Ihr Thema mit den Gebühren zu kommen, sie wollen doch die Finanzkraf von BaWü 1990 und Thüringen 1990 nicht miteinander vergleichen? Ihnen sollten die Verhältnisse noch bewusst sein. BaWü als eines der reichsten mit Thüringen, damals eines der ärmeren Länder zu vergleichen ist schon arg unfair. Fairer wäre da schon ein vergleich mit NRW oder Schleswig-Holstein.

Außerdem werden Posten nicht begleitet sondern bekleidet, nur so nebenbei. Aber das soll nicht davon Ablenken das ich mir natürlich gerne auch Antworten von Ihnen auf meine Kommentare (die durchaus kritisch verfasst sind) wünschen würde.

MfG
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