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Do, 10:28 Uhr
11.02.2021
Für Pflegebedürftige

Krankenkasse zahlt Fahrkosten zur Corona-Impfstelle

Fahrkosten zur nächsterreichbaren Corona-Impfstelle werden für bestimmte Personengruppen von der BARMER bezahlt. Explizit gelte das für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5. Auch für Menschen mit Pflegegrad 3 ist eine Erstattung möglich, wenn deren Mobilität dauerhaft beeinträchtigt ist, erklärt die Krankenkasse...

„Die Fahrkosten können all denjenigen erstattet werden, die auch sonst zu ambulanten Behandlungen einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme haben“, sagt Peter Behrschmidt, Regionalgeschäftsführer der BARMER.

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Auch wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, auf dem eine außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit oder Hilflosigkeit angegeben ist (Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“) kann sich die Fahrtkosten zur Impfstelle erstatten lassen.

Um die Kosten auch bei Taxifahrten erstatten zu können, benötigen die Krankenkassen eine ärztliche Verordnung. „Diese Transport-Verordnungen können nicht von Seiten der Impfzentren ausgestellt werden, nur vom behandelnden Arzt“, informiert Peter Behrschmidt. Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro Fahrt gelte nach wie vor.

Auch für Fahrten mit dem privaten Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln könne die Erstattung der Fahrkosten beantragt werden. Die Regelungen gelten für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen.

Telefonische Beratung zum Thema: 0800 333 1010
Autor: red

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