Fr, 10:04 Uhr
24.10.2025
Ein Blick in die Statistik
Kaum Veränderung beim Wohngeld
Zum Stichtag 31.12.2024 bezogen 42 825 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 260 Haushalte bzw. 0,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor...
Somit bezogen 4,0 Prozent aller Thüringer Privathaushalte1 am Jahresende 2024 Wohngeld. Mehr als zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (29 090 Haushalte bzw. 67,9 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 14,9 Prozent (6 400 Haushalte) waren 2-Personen-Haushalte und 6,0 Prozent (2 550 Haushalte) waren 3-Personen-Haushalte. Bei 5,5 Prozent (2 355 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei weiteren 5,7 Prozent (2 430 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 224 Euro (Ende 2023: 235 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte ebenfalls 224 Euro (Ende 2023: 236 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten2 212 Euro (Ende 2023: 224 Euro).
Ende 2024 waren 42 050 bzw. 98,2 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 300 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden bei 89,6 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (37 695 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer bezogen 4 355 reine Wohngeldhaushalte (10,4 Prozent) einen Lastenzuschuss.
66,6 Prozent der Haupteinkommensbezieher in reinen Wohngeldhaushalten (27 995 Haushalte) waren Rentner bzw. Rentnerinnen und Pensionäre bzw. Pensionärinnen. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbezieher lag bei 24,2 Prozent (10 195 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 4,1 Prozent (1 720 Haushalte).
Rund jeder 50. Wohngeldhaushalt (775 Haushalte bzw. 1,8 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 725 bzw. 93,5 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 50 Haushalte bzw. 6,5 Prozent Leistungen als Lastenzuschuss.
1) Privathaushalte – Erstergebnis (vorläufige Werte) des Mikrozensus 2024
2) Haushalte, in denen die antragstellende Person Empfänger bzw. Empfängerin von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner bzw. eine der Mitbewohnerinnen, oder Haushalte, in denen die antragstellende Person selbst wohngeldberechtigt ist, in deren Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger bzw. -empfängerinnen leben.
Autor: redSomit bezogen 4,0 Prozent aller Thüringer Privathaushalte1 am Jahresende 2024 Wohngeld. Mehr als zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (29 090 Haushalte bzw. 67,9 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 14,9 Prozent (6 400 Haushalte) waren 2-Personen-Haushalte und 6,0 Prozent (2 550 Haushalte) waren 3-Personen-Haushalte. Bei 5,5 Prozent (2 355 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei weiteren 5,7 Prozent (2 430 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 224 Euro (Ende 2023: 235 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte ebenfalls 224 Euro (Ende 2023: 236 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten2 212 Euro (Ende 2023: 224 Euro).
Ende 2024 waren 42 050 bzw. 98,2 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 300 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden bei 89,6 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (37 695 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer bezogen 4 355 reine Wohngeldhaushalte (10,4 Prozent) einen Lastenzuschuss.
66,6 Prozent der Haupteinkommensbezieher in reinen Wohngeldhaushalten (27 995 Haushalte) waren Rentner bzw. Rentnerinnen und Pensionäre bzw. Pensionärinnen. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbezieher lag bei 24,2 Prozent (10 195 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 4,1 Prozent (1 720 Haushalte).
Rund jeder 50. Wohngeldhaushalt (775 Haushalte bzw. 1,8 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 725 bzw. 93,5 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 50 Haushalte bzw. 6,5 Prozent Leistungen als Lastenzuschuss.
1) Privathaushalte – Erstergebnis (vorläufige Werte) des Mikrozensus 2024
2) Haushalte, in denen die antragstellende Person Empfänger bzw. Empfängerin von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner bzw. eine der Mitbewohnerinnen, oder Haushalte, in denen die antragstellende Person selbst wohngeldberechtigt ist, in deren Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger bzw. -empfängerinnen leben.
